Ob privat oder gewerblich - wichtige Informationen zu Ihrem Bauvorhaben haben wir auf diesen Seiten für Sie zusammen gestellt.
Einige Anliegen zu Bauvorhaben sind nicht dem Aufgabenbereich der Stadt zuzuordnen. Da diese Aufgabengliederung für die Bürger/-innen nicht immer transparent ist, geben wir folgende Hinweise, für welche Fragen andere Behörden einzuschalten sind:
Für viele Bauantragsverfahren ist das Kreisbauamt des Wetteraukreises zuständig.
Wetteraukreis
Europaplatz
61169 Friedberg
Tel. 06031-83-0
Internet: http://www.wetteraukreis.de
Die Akten zu bestehenden Baugenehmigungen werden von der Baugenehmigungsbehörde, also dem Kreisbauamt des Wetteraukreises, verwaltet. Für Auskünfte und Einsichtnahme in Bauakten wenden Sie sich bitte entsprechend an das Kreisbauamt.
Wetteraukreis
Europaplatz
61169 Friedberg
Tel. 06031-83-0
Internet: http://www.wetteraukreis.de
Fragen zum Bauordnungsrecht wie Brandschutz, Abstandsflächen, Schall- und Wärmeschutz stellen Sie bitte direkt an das Kreisbauamt des Wetteraukreises in Friedberg. Rechtliche Grundlage ist die Hessische Bauordnung (HBO). Diese ist beim Land abrufbar.
Für den Bereich der Kulturdenkmäler ist der Wetteraukreis zuständig, und zwar die Untere Denkmalschutzbehörde (über die Tel. 06031-83-0). Hier erfahren Sie, welche Gebäude bzw. Anlagen denkmalgeschützt sind und was als Eigentümer zu beachten ist. Vorweg kann an dieser Stelle schon gesagt werden, dass der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Kulturdenkmals dazu verpflichtet ist, dieses im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
Für bauliche Maßnahmen an Kulturdenkmälern ist eine Genehmigung erforderlich. Bei Einzelkulturdenkmälern sind alle Veränderungen (Außen und Innen) des Gebäudes genehmigungspflichtig. Bei Einzelkulturdenkmälern und Objekten der Gesamtanlage sind auch alle Maßnahmen genehmigungspflichtig, die das äußere Erscheinungsbild verändern, also auch Anstrich, Wärmedämmung, Austausch von Bauelementen usw.
Grundstücksbezogene Informationen aus dem Grundbuch wie Grunddienstbarkeiten erhalten Sie beim Amtsgericht Friedberg.
Amtsgericht Friedberg
Homburger Str. 18
61169 Friedberg
Tel. 06031-603-0
Internet: http://www.ag-friedberg.justiz.hessen.de
Dafür ist das Kreisbauamt des Wetteraukreises zuständig, das das Baulastenverzeichnis führt (Tel. 06031-83-0).
Auskünfte zu Grundstückswerten (Richtwerte; Auskünfte aus der Kaufpreissammlung) erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Dieser ist über das Amt für Bodenmanagment des Wetteraukreises zu erreichen.
Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlung:
Amt für Bodenmanagement
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel. 06042-9612-444
Internet: http://www.gutachterausschuss.hessen.de
Gewerberechtliche Genehmigungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes "Ordnung, Sicherheit und Brandschutz".