Heiraten in Bad Nauheim | © Magistrat

Heiraten

#Heiraten in Bad Nauheim

Heiraten in Bad Nauheim

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Ehe im Bad Nauheimer Standesamt zu schließen und wollen Ihnen mit den nachfolgenden Informationen so reibungslos wie möglich machen.

Denn ganz ohne Formulare geht es nicht...

Wo muss ich was tun? (Zuständigkeit)

Der Eheschließung geht die Anmeldung voraus. Diese Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bestehen mehrere Wohnsitze, hat man eine entsprechende Wahlmöglichkeit. Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse und der Vorbereitung ihrer Beurkundung. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Trautermin durchgeführt werden.

Grundsätzlich sollte die Anmeldung der Eheschließung von den Verlobten gemeinsam beim Standesamt vorgenommen werden. Schließlich ist es der erste offizielle Schritt in Hinblick auf Ihre bevorstehende Hochzeit und der dient nicht nur der Prüfung Ihrer Dokumente und Ehevoraussetzungen, sondern er dient auch der Vorbereitung der Trauung. Wir reden über den organisatorischen Ablauf und über Dinge die Sie beachten sollten, um eine vom Ablauf her angenehme Trauzeremonie erleben zu können. Sollten Sie jedoch entscheiden, dass aus wichtigen persönlichen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nur ein Verlobter die Anmeldung der Eheschließung vornehmen kann, ist es notwendig, dass der nicht anwesende Verlobte eine Vollmacht unterschreibt, die Sie zur Anmeldung berechtigt und die alle zur Anmeldung notwendigen Angaben enthält. Diese Vollmacht, die bei der Anmeldung vorzulegen ist, stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung.

Auch wenn keiner von Ihnen in Bad Nauheim gemeldet ist, bleibt Ihnen unser Standesamt nicht verschlossen! Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldeformalitäten zur Eheschließung erledigt haben, setzen Sie sich mit dem Bad Nauheimer Standesamt in Verbindung. Ihr zuständiges Standesamt gibt auf Ihren Wunsch alle notwendigen Unterlagen an uns weiter, damit Sie bei uns heiraten können.

Notwendige Dokumente für die Anmeldung zur Eheschließung

  • Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind...:
    Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • ...und Ihr Familienstand ledig ist:
    Eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisteil. Diese bekommen Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes.

    Bei Geburt im Ausland ist entweder eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Urkunde bedarf möglicherweise einer Apostille oder Legalisation (das ist eine Echtheitsbestätigung durch die zuständige ausländische Behörde oder deutsche Auslandsvertretung). Um zu erfahren, ob dies notwendig ist, fragen Sie uns..
  • ... oder Ihr Familienstand geschieden oder verwitwet ist:
    Eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisteil. Diese bekommen Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes und eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Vorehe mit Eheauflösungsvermerk bzw. eine Sterbeurkunde des Ehepartners.

    Geeignete Nachweise über die Auflösung aller weiteren Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde). Dies entfällt, wenn die letzte Ehe in Deutschland geschlossen bzw. geschieden wurde.
  • Verlobte mit gemeinsamen Kindern:
    Geburtsurkunde des/der Kindes/r mit beiden Elternteilen, ggf. Urkunde über Erklärung bzgl. der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgeerklärung).
  • Sonstiges:
    Bei elterlicher Sorge für – nicht gemeinsame – minderjährige Kinder:
    Geburtsurkunde des/der Kindes/r

Wenn ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor, bzw. rufen Sie uns an. Wir klären die für Sie speziell erforderlichen Unterlagen und geben Ihnen darüber ein entsprechend ausgefülltes Infoblatt mit.

Alle Unterlagen jetzt vorhanden?

Dann kann die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) erfolgen! Hierfür bitten wir um Terminabsprache unter den angegebenen Telefonnummern.

Wie auch in anderen Gemeinden oder Städten, herrscht im Bad Nauheimer Standesamt in den Monaten April bis September Hochbetrieb, vom „Wonnemonat“ Mai ganz zu schweigen. Zunehmend häufen sich auch die Eheschließungen im Dezember. Da die Anmeldung zur Eheschließung 6 Monate Gültigkeit behält (ab Tag der Anmeldung der Eheschließung), sollten Sie bei konkreten Terminwünschen möglichst frühzeitig das Standesamt aufsuchen. Eine verbindliche Zusage eines Termins für die Eheschließung kann aus rechtlichen Gründen erst nach der Anmeldung der Eheschließung erfolgen (Vorreservierungen werden nicht vorgenommen)!

Namensführung

Namensführung der Ehegatten (§ 1355 BGB):

  • Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.
  • Zum gemeinsamen Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden. Wenn die Ehegatten bei der Eheschließung keine Namenswahl treffen, behält jeder den Familiennamen, den er bei der Eingehung der Ehe führt. Die Bestimmung des Ehenamens kann jederzeit nachgeholt werden.
  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann bei der Eheschließung (oder auch später) seinen bisherigen Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen (mit Bindestrich). Vorangestellt oder angefügt werden kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Ehename aus einer vorangegangenen Ehe. Bei Doppelnamen gelten Sonderregelungen.

Namensführung gemeinsamer Kinder (auch wenn sie schon da sind):
Die gemeinsamen Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern (sofern Sie einen solchen bestimmt haben). Führen Sie keinen gemeinsamen Ehenamen, müssen Sie zur Geburt des ersten gemeinsamen Kindes entscheiden, ob dieses (und alle weiteren) den Namen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll. Haben Sie bei der Eheschließung bereits ein oder mehrere gemeinsame Kinder und besteht für diese bisher keine gemeinsame Sorge, können Sie innerhalb von drei Monaten ab Tag der Eheschließung den Geburtsnamen des/der Kindes/r durch gemeinsame Erklärung beim Standesbeamten neu bestimmen.

Wann kann man in Bad Nauheim heiraten?

Wir wissen es zu schätzen, dass Sie Bad Nauheim als Trauort in Erwägung ziehen. Um unseren Paaren weitgehend entgegenzukommen, gibt es in Bad Nauheim keine starr festgelegten Eheschließungstage. Eheschließungen stellen aber nur einen Teil unserer standesamtlichen Tätigkeiten dar. Haben Sie daher Verständnis dafür, dass Trauungen aus dienstlichen, logistischen oder personellen Gründen an Ihrem Wunschtermin oder in bestimmten Zeiträumen eventuell auch mal nicht möglich sind.

Eheschließungen sind, sofern es der Dienstbetrieb zulässt, grundsätzlich von Montag bis Freitagvormittag (letzte Trauung um 11 Uhr) möglich. Als besonderen Service bieten wir, außerhalb der regulären Trauzeiten, auch an ausgesuchten Samstagen oder (nach expliziter Absprache mit dem Standesbeamten) freitagnachmittags Trauungen an. Die Eheschließungen an den angebotenen Samstagen finden -sofern nicht anders vermerkt- ausschließlich im Trausaal der Trinkkuranlage statt.

Heiraten im Trausaal der Trinkkuranlage

Samstags-Trautermine 2024 in der Trinkkuranlage:

  • 20. April 2024 (ausgebucht)
  • 4. Mai 2024 (ausgebucht)
  • 25. Mai 2024 (ausgebucht)
  • 22. Juni 2024 (ausgebucht)
  • 29. Juni 2024 (ausgebucht)
  • 6. Juli 2024 (ausgebucht)
  • 24. August 2024 (ausgebucht)
  • 21. September 2024 (ausgebucht)

 

Unsere Samstags-Trautermine in der Trinkkuranlage sind für das Jahr 2023 und 2024 leider komplett ausgebucht.

 

Sollten Sie an einer Eheschließung in der Trinkkuranlage Interesse haben, weitere Informationen wünschen oder Reservierungen vornehmen wollen, können Sie gerne Kontakt mit dem Standesbeamten Andreas Warmuth, Telefon +49 (0) 6032 343-296 aufnehmen.

 

Bitte beachten Sie

An Sonn- und Feiertagen führen wir keine Eheschließungen durch.

Anzahl der Gäste

Der Trausaal im Historischen Rathaus am Marktplatz fasst höchstens 20 Gäste (plus Brautpaar & plus ggf. zwei Trauzeugen). Möchten Sie mehr Gäste bei Ihrer Trauzeremonie dabei haben, fragen Sie bitte nach unserem Trausaal in der Trinkkuranlage !

Im Trausaal in der Trinkkuranlage sind bis zu 40 Gäste, inklusive Kinder, zugelassen. Hinzu kommen das Brautpaar, zwei Trauzeugen und ggf. ein Fotograf.

Bitte sehen Sie von Reservierungsanfragen ab, wenn Ihre geplante Gästezahl im Saal während der Trauung diese Grenzen überschreiten!

Kosten

  • Anmeldung zur Eheschließung: 47 €
  • Anmeldung zur Eheschließung mit Beachtung von ausländischem Recht: 47 € + 23,50 € zusätzlich je ausländisches Recht
  • Vornahme der Eheschliessung innerhalb der Dienstzeiten: 47 €
  • Vornahme der Eheschliessung außerhalb der Dienstzeiten: 71 €
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 47 €
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses mit Beachtung von ausländischem Recht: 47 € + 23,50 € zusätzlich je ausländisches Recht
  • Nutzungsentgelt bei einer Eheschließung im Trausaal der Trinkkuranlage = 200 €

Bei Eheschließungen außerhalb der üblichen Trauzeiten (z.B. Samstags) fallen ggf. weitere Gebühren an.

Bankverbindungen der Stadt Bad Nauheim

Sparkasse Oberhessen 
IBAN: DE10 5185 0079 0031 0011 88 · BIC: HELADEF1FRI

Volksbank Mittelhessen 
IBAN: DE94 5139 0000 0089 2958 07 · BIC: VBMHDE5FXXX

Postbank Frankfurt am Main 
IBAN: DE02 5001 0060 0004 3406 04 · BIC: PBNKDEFFXXX

eingetragene Lebenspartnerschaft

Für gleichgeschlechtliche Paare ist es seit dem 1. Oktober 2017 möglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft gebührenfrei in eine reguläre Ehe umzuwandeln.
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes.

Hochzeitsbroschüre | © Magistrat

Hochzeitsbroschüre 

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Wir helfen Ihnen gerne weiter

Standesamtliche Urkunden, Hochzeit, Sterbefall, Geburt oder Namensänderung; im Standesamt sind Sie gut beraten.

Silvia Sulzbach | © Magistrat

Silvia Sulzbach

Standesamt

+49 (0) 6032 343-297 +49 (0) 6032 343-285 silvia.sulzbach@bad-nauheim.de Parkstraße 40/ Zimmer 0.04
Andreas Warmuth | © Magistrat

Andreas Warmuth

Standesamt

+49 (0) 6032 343-296 +49 (0) 6032 343-285 andreas.warmuth@bad-nauheim.de Parkstraße 40/ Zimmer 0.03

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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HOCHZEITSBROSCHÜRE
1.12 MB
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung
91.28 KB

Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Dienstleistungen

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