Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Ehe im Bad Nauheimer Standesamt zu schließen und wollen Ihnen mit den nachfolgenden Informationen so reibungslos wie möglich machen.
Denn ganz ohne Formulare geht es nicht...
Der Eheschließung geht die Anmeldung voraus. Diese Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bestehen mehrere Wohnsitze, hat man eine entsprechende Wahlmöglichkeit. Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse und der Vorbereitung ihrer Beurkundung. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Trautermin durchgeführt werden.
Grundsätzlich sollte die Anmeldung der Eheschließung von den Verlobten gemeinsam beim Standesamt vorgenommen werden. Schließlich ist es der erste offizielle Schritt in Hinblick auf Ihre bevorstehende Hochzeit und der dient nicht nur der Prüfung Ihrer Dokumente und Ehevoraussetzungen, sondern er dient auch der Vorbereitung der Trauung. Wir reden über den organisatorischen Ablauf und über Dinge die Sie beachten sollten, um eine vom Ablauf her angenehme Trauzeremonie erleben zu können. Sollten Sie jedoch entscheiden, dass aus wichtigen persönlichen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nur ein Verlobter die Anmeldung der Eheschließung vornehmen kann, ist es notwendig, dass der nicht anwesende Verlobte eine Vollmacht unterschreibt, die Sie zur Anmeldung berechtigt und die alle zur Anmeldung notwendigen Angaben enthält. Diese Vollmacht, die bei der Anmeldung vorzulegen ist, stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung.
Auch wenn keiner von Ihnen in Bad Nauheim gemeldet ist, bleibt Ihnen unser Standesamt nicht verschlossen! Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldeformalitäten zur Eheschließung erledigt haben, setzen Sie sich mit dem Bad Nauheimer Standesamt in Verbindung. Ihr zuständiges Standesamt gibt auf Ihren Wunsch alle notwendigen Unterlagen an uns weiter, damit Sie bei uns heiraten können.
Wenn ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor, bzw. rufen Sie uns an. Wir klären die für Sie speziell erforderlichen Unterlagen und geben Ihnen darüber ein entsprechend ausgefülltes Infoblatt mit.
Dann kann die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) erfolgen! Hierfür bitten wir um Terminabsprache unter den angegebenen Telefonnummern.
Wie auch in anderen Gemeinden oder Städten, herrscht im Bad Nauheimer Standesamt in den Monaten April bis September Hochbetrieb, vom „Wonnemonat“ Mai ganz zu schweigen. Zunehmend häufen sich auch die Eheschließungen im Dezember. Da die Anmeldung zur Eheschließung 6 Monate Gültigkeit behält (ab Tag der Anmeldung der Eheschließung), sollten Sie bei konkreten Terminwünschen möglichst frühzeitig das Standesamt aufsuchen. Eine verbindliche Zusage eines Termins für die Eheschließung kann aus rechtlichen Gründen erst nach der Anmeldung der Eheschließung erfolgen (Vorreservierungen werden nicht vorgenommen)!
Namensführung der Ehegatten (§ 1355 BGB):
Namensführung gemeinsamer Kinder (auch wenn sie schon da sind):
Die gemeinsamen Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern (sofern Sie einen solchen bestimmt haben). Führen Sie keinen gemeinsamen Ehenamen, müssen Sie zur Geburt des ersten gemeinsamen Kindes entscheiden, ob dieses (und alle weiteren) den Namen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll. Haben Sie bei der Eheschließung bereits ein oder mehrere gemeinsame Kinder und besteht für diese bisher keine gemeinsame Sorge, können Sie innerhalb von drei Monaten ab Tag der Eheschließung den Geburtsnamen des/der Kindes/r durch gemeinsame Erklärung beim Standesbeamten neu bestimmen.
Wir wissen es zu schätzen, dass Sie Bad Nauheim als Trauort in Erwägung ziehen. Um unseren Paaren weitgehend entgegenzukommen, gibt es in Bad Nauheim keine starr festgelegten Eheschließungstage. Eheschließungen stellen aber nur einen Teil unserer standesamtlichen Tätigkeiten dar. Haben Sie daher Verständnis dafür, dass Trauungen aus dienstlichen, logistischen oder personellen Gründen an Ihrem Wunschtermin oder in bestimmten Zeiträumen eventuell auch mal nicht möglich sind.
Eheschließungen sind, sofern es der Dienstbetrieb zulässt, grundsätzlich von Montag bis Freitagvormittag (letzte Trauung um 11 Uhr) möglich. Als besonderen Service bieten wir, außerhalb der regulären Trauzeiten, auch an ausgesuchten Samstagen oder (nach expliziter Absprache mit dem Standesbeamten) freitagnachmittags Trauungen an. Die Eheschließungen an den angebotenen Samstagen finden -sofern nicht anders vermerkt- ausschließlich im Trausaal der Trinkkuranlage statt.
Heiraten im Trausaal der Trinkkuranlage
Samstags-Trautermine 2024 in der Trinkkuranlage:
Weitere Samstagstermin für 2024 folgen in Kürze.
Unsere Samstags-Trautermine in der Trinkkuranlage sind leider für das Jahr 2023 komplett ausgebucht.
An folgenden Freitagen stehen noch Trautermine in der Trinkkuranlage zur Verfügung:
Ob weitere Freitags-Termine zur Verfügung stehen, erfragen Sie bitte telefonisch.
Sollten Sie an einer Eheschließung in der Trinkkuranlage Interesse haben, weitere Informationen wünschen oder Reservierungen vornehmen wollen, können Sie gerne Kontakt mit dem Standesbeamten Andreas Warmuth, Telefon +49 (0) 6032 343-296 aufnehmen.
Bei Eheschließungen außerhalb der üblichen Trauzeiten (z.B. Samstags) fallen ggf. weitere Gebühren an.
Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE10 5185 0079 0031 0011 88 · BIC: HELADEF1FRI
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE94 5139 0000 0089 2958 07 · BIC: VBMHDE5FXXX
Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE02 5001 0060 0004 3406 04 · BIC: PBNKDEFFXXX
Für gleichgeschlechtliche Paare ist es seit dem 1. Oktober 2017 möglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft gebührenfrei in eine reguläre Ehe umzuwandeln.
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: