Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Stellplatzsatzung

Schaffung von Stellplätzen

Stellplatzsatzung

Was Stellplätze mit baulichen Anlagen zu tun haben ist für das gesamte Stadtgebiet in der „Stellplatzsatzung der Stadt Bad Nauheim“ geregelt: Nach ihr dürfen bauliche und sonstige Anlagen nur errichtet bzw. geändert oder umgenutzt werden, soweit entsprechende Stellplätze geschaffen werden. Die Anzahl der herzurichtenden Stellplätze variiert nach der jeweiligen Nutzung.

Die Herstellung der nach dieser Satzung nachzuweisenden Stellplätze kann auf Antrag bei Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt entfallen (Ablösung).

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Fachdienst "Stadtplanung"

Annika Ziemer

Annika Ziemer

Bauberatung/Bauanträge

+49 (0) 6032 343-321 bauberatung@bad-nauheim.de

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

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