Was Stellplätze mit baulichen Anlagen zu tun haben ist für das gesamte Stadtgebiet in der „Stellplatzsatzung der Stadt Bad Nauheim“ geregelt: Nach ihr dürfen bauliche und sonstige Anlagen nur errichtet bzw. geändert oder umgenutzt werden, soweit entsprechende Stellplätze geschaffen werden. Die Anzahl der herzurichtenden Stellplätze variiert nach der jeweiligen Nutzung.
Die Herstellung der nach dieser Satzung nachzuweisenden Stellplätze kann auf Antrag bei Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt entfallen (Ablösung).
Fachdienst "Stadtplanung"
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