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Bauberatung

Bauanträge

Bauberatung/ Bauanträge

Beim Fachdienst "Stadtplanung" erhalten Sie bauplanungsrechtliche Auskünfte für den Bereich der Stadt Bad Nauheim.

Des weiteren erhalten Sie Auskünfte der Gestaltungssatzungen für Bereiche der Kernstadt, sowie zur Stellplatzsatzung.
Der Umfang der bauplanungsrechtlichen Auskünfte erstreckt sich auf die generelle Möglichkeit zur Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, d.h. die Bebaubarkeit und Nutzungsänderungen auf Grundstücken.

Dies können insbesondere sein:

  • der Neubau von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen,
  • Erweiterung von Gebäuden und Errichtung von Garagen oder Kfz-Stellplätzen, Aufstellung von Gartenhütten, Schuppen oder dergleichen,
  • aber auch Nutzungsänderungen wie z. B. die Umwandlung von Wohnräumen zur gewerblichen Nutzung.
  • Neuerrichtungen von Werbeanlagen oder Änderungen von bestehenden Werbeanlagen.

Die Zulässigkeit richtet sich grundsätzlich danach, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist, das Grundstück im Innenbereich (bebauter Ortsteil) oder im Außenbereich (d. h. außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) liegt.  Die Rechtsgrundlage ist hierbei das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Hessische Bauordnung (HBO), sowie weitere Fachgesetze. 

Der Umfang der Beratung zur Gestaltung beinhaltet Hinweise zur Zulässigkeit von Änderungen oder Erneuerungen des äußeren Erscheinungsbildes von historisch wertvollen Gebäuden und von Neubauten. Dies können insbesondere sein:

  • die Erneuerung der Fassade (Putz, Farbgebung)
  • der Einbau neuer Fenster und Balkongeländer
  • die Erneuerung der Dachdeckung

Der Umfang der Beratung zur Stellplatzsatzung beinhaltet Hinweise zur Nachweispflicht von Stellplätzen bzw. der Möglichkeit zu Ablöse von Stellplätzen. Eine Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen entsteht immer bei:

  • Neubau von Gebäuden
  • Nutzungsänderung

Das Kreisbauamt des Wetteraukreises bietet ebenfalls eine allgemeine Bauberatung an. Das Kreisbauamt des Wetteraukreises ist als Baugenehmigungsbehörde ebenfalls einzuschalten, da es für bauliche Anlagen in der Regel eine Genehmigungspflicht gibt.

Die Genehmigungspflicht begründet sich nach der Hessischen Bauordnung. Für viele ältere Gebäude in Bad Nauheim gibt es auch eine Genehmigungspflicht nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Soweit nicht ausdrücklich eine Freistellung von der Baugenehmigungspflicht besteht, ist für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Abbruch und Beseitigung von baulichen Anlagen eine baurechtliche Genehmigung notwendig.

Das weitere Verfahren zu Baugenehmigungen liegt im Aufgabenbereich des Wetteraukreises. Auskünfte zur Genehmigungspflicht, zur Antragstellung, dem Verfahrensablauf und dergleichen erfolgen über das Kreisbauamt.

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen zur Beratung mit, damit wir Ihnen eine qualifizierte Auskunft geben können:

  • Bau- und Nutzungsbeschreibung mit Zeichnungen
  • Unterlagen zur Beurteilung der Umgebung, soweit kein Bebauungsplan vorhanden ist
    (z. B. Fotos der Straßenabwicklung, auch mit gegenüberliegenden Gebäuden).

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Wir helfen Ihnen gerne weiter

Fachdienst "Stadtplanung"

Annika Ziemer

Annika Ziemer

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+49 (0) 6032 343-321 bauberatung@bad-nauheim.de

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

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