Die aktuellen Abfuhrtermine, Verkaufsstellen für Restmüll- und Windelsäcke, sowie die Termine und Einsammelorte für Sondermüll können Sie dem Abfallkalender entnehmen, der Ihnen online und zum Download zur Verfügung steht.
Sperrmüll sind nur Gegenstände aus dem Haushalt, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in Restmüllbehälter passen.
In die Altpapiertonne geben Sie bitte Ihre
Selbige gehören nur dann in das Restmüllgefäß, wenn diese verschmutzt sind. Jedes Stück Altpapier sollte der Wiederverwertung zugeführt werden. Das spart zum einen Rohstoffe und zum anderen Deponieraum.
Nicht in das blaue Gefäß gehören Transport- und Umverpackungen, also Verpackungen des Handels.
Lassen Sie als Endverbraucher Verpackungen im Geschäft zurück. Bei Anlieferung einer Ware geben Sie die Verpackung wieder mit.
Hinweis: Falsch befüllte Restmüll-, Bio-, Papiergefäße und Gelbe Tonnen werden solange nicht abgefahren, bis die Falschbefüllungen entnommen sind. Gleichzeitig kann die durch Falschfüllung begangene Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 500 € geahndet werden. Darum Abfälle vermeiden. Solche, die dennoch anfallen, getrennt sammeln und einer Wiederverwertung zuführen.
Mach mit, gib dem Müll 'ne Abfuhr.
Längst ist es nicht mehr zeitgemäß, biologische Abfälle aus Küche und Garten einfach auf einer Deponie abzulagern. Geschieht es dennoch, vergeudet man wertvollen Deponieraum. Zusätzlich erzeugt dieses Immissionen, die weitere Probleme hervorrufen.
Der bessere Weg ist, Essensreste wegen der Anziehung von Mäusen und Ratten, über das Biogefäß oder durch Weitergabe an Futterverwerter (gewerblicher Bereich), zu entsorgen. Die übrigen biologisch abbaubaren Abfälle sollten im Garten kompostiert werden. Sind diese Abfälle mit Krankheitserregern, Unkräutern usw. belastet oder ist eine Kompostierung aus räumlichen Gründen nicht möglich, so sollten diese über das Biogefäß in Kompostierungsanlagen verwertet werden.
Bedenken, dass es bei der Benutzung der Biogefäße zur Geruchsbelästigung und hygienischen Problemen kommt, haben sich nicht bestätigt. Voraussetzung ist jedoch, dass einfache Grundregeln beachtet werden:
Aus Ihrem Bioabfall wird der Wetterau-Kompost hergestellt, den Sie in der Kompostierungsanlage Niddatal/Ilbenstadt, Tel. 06034-930920, erwerben können. Weitere Verkaufsstellen nennt Ihnen gerne der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises, Tel. 06031-906611.
Anleitungen zur Eigenkompostierung können Sie auch bei uns erhalten.
Die im Handel erhältlichen kompostierbaren Plastik- oder Biobeutel gelten als Fremdstoffe. Für diese Verpackungen kann die ausreichend vollständige Verrottung in der üblichen Zeit in der Kompostierungsanlage nicht gewährleistet werden. Wenn der Bioabfall unbedingt in Tüten in die Biotonne gegeben werden soll, empfiehlt die Stadtverwaltung, Papiertüten zu verwenden, die im Handel erhältlich sind.
Ausgediente Dosen, Kunststoff-, Verbundstoff- und Aluminiumverpackungen gehören selbstverständlich in die "Gelbe Tonne" und nicht in das Restmüll- oder ein anderes Gefäß.
Nutzen Sie die "Gelbe Tonne" und geben Sie in diese Ihre Verpackungskunststoffe wie
Ebenso Ihre Verpackungsverbundstoffe wie
Die Entsorgung der Verpackung haben Sie bereits mit dem Kauf der Ware bezahlt. "Gelbe Tonnen", die mit anderen Stoffen befüllt sind, werden nicht entsorgt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Für uns alle sollte es "glasklar" sein, dass Altglas nicht mehr in die Restmüllgefäße, sondern ausschließlich in die überall im Stadtgebiet aufgestellten Glascontainer kommt. Dieses Verfahren ist mit Aufwand verbunden, doch nur so lassen sich Altglasmengen optimal und farbrein erfassen: Weiß-, Braun- oder Grünglas werden getrennt gesammelt und farbgleich einer neuen Verwendung zugeführt.
Andersfarbiges Glas sollte in den Behälter für Grünglas eingeworfen werden. In diese Container gehören alle Einwegflaschen und -gläser, die frei von Verschlüssen und Deckeln sein sollen. Mehrwegflaschen geben Sie bitte Ihrem Händler zurück. Keramik, Porzellan oder Fensterglas gehören selbstverständlich nicht zur Altglassammlung, sondern in das Restmüllgefäß.
Noch eine Bitte:
Befüllen Sie bitte Altglascontainer nur werktags in der Zeit von 07.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr. Denken Sie daran, dass Anwohner auch ein Recht auf Sonn- und Feiertags-, Mittags- und Abendruhe haben.
Die zeitlich widerrechtlich und stofflich falsche Befüllung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 € geahndet werden.
Funktionstüchtige Altgeräte oder Möbel sollten Sie per Kleinanzeige anbieten oder verschenken. Dieser Weg bringt in der Regel insbesondere bei Haushaltsauflösungen Erfolg.
Alle sperrigen Gegenstände aus dem Haushalt, die dennoch keine Weiterverwendung finden, zählen zum Sperrmüll.
Nicht zum Sperrmüll zählen alle Abfälle, die in das Restmüllgefäß gehören. Ebenso Abfälle, die einer Wiederverwertung zuzuführen sind, wie Papier, Glas, Dosenschrott, Kunst- und Verbundstoffe usw. Auch Autoteile, Badewannen, Baustellenabfälle, Altreifen, Ölöfen, Gas- und Elektroherde, Kühl- und Gefriergeräte, Bodenaushub, Gartenabfälle, Behälter mit Flüssigkeiten, Heizkörper, Fußboden- und Wandbeläge, Öltanks, sonstige schadstoffhaltige Abfälle usw. sind kein Sperrmüll.
Sperrmüll aus Metall können Sie kostenlos im Baubetriebshof des Kur- und Servicebetriebes entsorgen. Sollen Altmetalle zusammen mit dem übrigen Sperrmüll entsorgt werden, so stellen Sie diese an Ihrem speziellen Sperrmüllabholtermin separat bereit.
Dass vom Metall möglichst alle anderen Fremdstoffe getrennt sein sollten, versteht sich sicherlich von selbst.
Jeder Haushalt hat die Möglichkeit zweimal im Jahr Sperrmüll anzumelden für 20 € je Abfuhr. Bei jedem Termin werden pro Haushalt allerdings maximal 2 m³ mitgenommen. Bitte melden Sie den Sperrmüll prinzipiell frühzeitig (6 Wochen vorher) an.
Um die Entstehung von Abfall bereits beim Einkauf zu vermeiden,
Wenn Waren schon verpackt sein müssen,
Werden Ihnen Waren zu Hause angeliefert, so geben Sie bitte die Verpackung dem Anlieferer sofort wieder mit. Achten Sie bei größeren Anschaffungen auf Reparaturfreundlichkeit und Solidität der Waren, auch wenn diese ein paar Euro mehr kosten. Auf die Gebrauchsdauer umgerechnet, zahlen sich Mehrkosten in der Regel aus.
Kaufen Sie möglichst keine Wegwerfartikel wie Plastikgeschirr, Einwegkugelschreiber, -feuerzeuge u.a. Kaufen Sie auch keine schwermetallhaltigen Wegwerfbatterien, sondern nutzen Sie wiederaufladbare Akkus. Denken Sie daran, dass z.B. eine Bier- oder Mineralwasserflasche etwa 40-50 mal befüllt werden kann, die Einwegflasche jedoch nach dem erstmaligen Gebrauch im Altglascontainer landet.
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Altkleider können bei karitativen Organisationen und an dem Recyclinghof des Wetteraukreises (Schwalheimer Str. 62, 61169 Friedberg/Hessen) abgegeben werden. Außerdem können Altkleider über Sammelcontainer (Standorte der Container) abgegeben werden.
aus dem Haushalt sind Sperrmüll. Entsorgung nur in Verbindung mit Sperrmüll. Hilfsweise Anlieferung am Recyclinghof des Wetteraukreises (Schwalheimer Str. 62, 61169 Friedberg/Hessen) oder Kur- und Servicebetrieb, Hohe Straße 19.
aus Motoren und Getrieben, Rücknahme durch den Fachhandel.
Rücknahme durch den Fachhandel; Abgabe gegen Gebühr im Recyclinghof des Wetteraukreises (Schwalheimer Str. 62, 61169 Friedberg/Hessen).
über die "Gelbe Tonne"
Rücknahme am Schadstoffmobil oder Restmüll
Rücknahme durch den Fachhandel
Annahme gegen Gebühr im Recyclinghof des Wetteraukreises (Schwalheimer Str. 62, 61169 Friedberg/Hessen)
Entsorgung über das Bioabfallgefäß
Legen Sie bitte den Boden Ihres Biogefäßes vor Befüllung mit Zeitungspaper aus. Es empfiehlt sich zwischen den Bioabfällen mehrere Lagen Zeitungspapier zu geben. In den Wintermonaten sollten, wegen der Gefahr des Anfrierens dieser Abfälle, auch die Seitenwände mit Zeitungspapier abgedeckt werden. Sind Abfälle an der Gefäßinnenwand angefroren, so erfolgt keine Nachleerung.
Wichtig zu wissen: Die im Handel erhältlichen kompostierbaren Plastik- oder Biobeutel gelten als Fremdstoffe. Für diese Verpackungen kann die ausreichend vollständige Verrottung in der üblichen Zeit in der Kompostierungsanlage nicht gewährleitet werden. Wenn der Bioabfall unbedingt in Tüten in die Biotonne gegeben werden soll, empfiehlt die Stadtverwaltung, Papiertüten zu verwenden, die im Handel erhältlich sind.
über die "Gelbe Tonne" bzw. Getränkedosen im Pfandsystem zurück an den Händler
Entsorger nennt der AWB, Telefon 06031-906611
aus Haushaltungen, Entsorgung zusammen mit Sondermüll
Einwegflaschen und -gläser über Glascontainer (Standorte der Container). Mehrwegflaschen zurück zum Lieferanten
Kompostierung im eigenen Garten, hilfsweise über das Bioabfallgefäß, Annahme gegen Gebühr im Recyclinghof des Wetteraukreises (Schwalheimer Str. 62, 61169 Friedberg/Hessen)
der von Grundstücken stammt, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind, kann über die Straßensammlung entsorgt werden oder bei den Grünschnittterminen. Baum- u. Strauchschnitt darf eine maximale Länge von 130 cm, bei einem maximalen Astdurchmesser von 13 cm, nicht überschreiten. Der Schnitt ist zu bündeln oder in einem unbeschichteten, offenen Karton bereitzustellen. Kürzere Schnitte können in Papiersäcke gefüllt werden. Das Gewicht einer Einheit darf 25 kg nicht überschreiten. Sollten die von der Stadt organisierten Möglichkeiten nicht ausreichend sein, so gibt es die Möglichkeit, Grünschnitt gegen Gebühr bei dem Recyclinghof des Wetteraukreises(Schwalheimer Str. 62, 61169 Friedberg/Hessen) zu entsorgen.
Achtung: Bitte Bäume und Sträucher aufgrund der Vogelbrut im Frühjahr nur bis zum 28.02. schneiden!
ist vom Hundehalter unverzüglich aufzunehmen und über die Restmüllgefäße bzw. die öffentlichen Papierkörbe zu entsorgen. Zum Zwecke der Aufnahme bietet der Handel Pappschaufeln und Plastiktüten an (siehe auch Hundetoiletten)
Flaschenkorken in den Sammelbehälter im Rathaus, Nebengebäude Parkstraße 40, geben
Kompostierung im eigenen Garten, Verwertung hilfsweise über das Bioabfallgefäß und über den Laubsack der Stadt Bad Nauheim
Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht) dürfen von unseren Annahmestellen und Schadstoffmobilen nicht angenommen werden. Dazu zählen z.B. auch Gefäße, Gegenstände oder Päckchen, die mit Strahlenzeichen, der Aufschrift "radioaktiv" oder "radioactive" gekennzeichnet sind. Wenn Sie radioaktive Stoffe entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat 43.4, Tel.: 069-2714-5992, außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.
Fester Abfall, der in Haushalten anfällt und nach zumutbarer Zerkleinerung wegen der verbleibenden Sperrigkeit nicht in den Restmüllbehälter passt. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit zweimal im Jahr gegen Gebühr Sperrmüll anzumelden. Bei jedem Termin werden pro Haushalt allerdings maximal 2 m³ mitgenommen. Bitte melden Sie den Sperrmüll prinzipiell frühzeitig (6 Wochen vorher) an.
Verpackungen, Formteile über die "Gelbe Tonne", Styropordämmmaterial über Restmüllgefäß bzw. gewerblichen Entsorger/Verwerter, z. B. Vetter's Container Service
Entsorgung über das Restmüllgefäß
Entsorgung über die Tierkörperbeseitigung, Firma Süpro GmbH, Seehof, Außerhalb 5, 68623 Lampertheim, Telefon 06256/8520
Entsorgung über das Restmüllgefäß oder den Windelsack
Kur- und Servicebetrieb, Fachdienst "Stadtbildpflege"