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Flächennutzungsplan

Bauleitplanung

Flächennutzungsplan (Bauleitplanung)

Die Aufgabe der Flächennutzungsplanung für die Stadt Bad Nauheim ist dem Regionalverband FrankfurtRheinMain übertragen worden. 

Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat den Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) aufgestellt, der am 17. Oktober 2011 in Kraft getreten ist. Der städtische Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 ist demzufolge nicht mehr gültig. Sie können den Regionalen Flächennutzungsplan auf der Internetseite des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain (www.region-frankfurt.de) abrufen und erhalten dort auch nähere Informationen.

Im Regionalen Flächennutzungsplan werden die städtebaulichen Entwicklungsziele in Grundzügen dargestellt, indem die beabsichtigten Bodennutzungen abgebildet werden. Unter anderem sind aus diesem Planwerk ersichtlich

  • die Siedlungsflächen
    (unter anderem Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen, Klinikgebiete),
  • die Freiflächen
    (Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen),
  • Standorte und Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs sowie der Ver- und Entsorgung,
  • die Hauptverkehrstrassen.

Der Regionale Flächennutzungsplan ist für die Verwaltung und Planungsträger verbindlich.
Die Bebauungspläne, die das Baurecht für einzelne Baugebiete bzw. Bauflächen verbindlich regeln, müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sein. Konkrete Rechtsansprüche für die Öffentlichkeit sind mit dem RegFNP nicht verbunden, insbesondere kann daraus kein Baurecht für ein bestimmtes Grundstück abgeleitet werden.

 

Allgemeine Anfragen senden sie bitte an:  regfnp@bad-nauheim.de

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