Kinderreisepässe konnten nur bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich!
Seit dem 1. Januar 2024 kann für Kinder auf Antrag ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
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