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Geflüchtete Menschen

Informationen für Menschen, die zu uns kommen und Menschen, die helfen.

Die Stadt sorgt für Unterbringung und Teilhabe

Wir suchen Wohnmöglichkeiten, koordinieren Hilfsangebote und beantworten Fragen - Für Menschen, die zu uns kommen und Menschen, die helfen möchten.

Menschen Wohnraum geben

Alle, die Bad Nauheim zugewiesen werden, erhalten eine Unterbringung:

  • Zunächst in einer Sammelunterkunft im Sportheim in der Hauptstraße (an weiteren Großunterkünften arbeiten wir gerade).
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  • Von dort aus suchen wir für die Menschen nach passenden Wohnungen. Diese mieten wir im privaten Wohnungsmarkt an.

Wir haben weiterhin hohen Bedarf an Wohnraum. Wenn Sie als Wohnungsbesitzer:in helfen möchten, wenden Sie sich gerne an unsere Koordination Geflüchteter Menschen.  Wir oder der Wetteraukreis nehmen eine Sichtung vor, bevor Menschen dort untergebracht würden. Sie erhalten für die Unterbringung keine Förderung. Sie vermieten an die Stadt oder direkt an geflüchtete Menschen und verhandeln Ihre Konditionen. Wir sind dankbar für Ihre Unterstützung!

Unser Ziel ist es, dass die Menschen so schnell wie möglich von der Sammelunterkunft in dezentrale Wohnmöglichkeit umziehen.

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Engagement koordinieren

Ihre Hilfsangebote koordinieren wir

  • über runde Tische für die Vereine, Verbände und Institutionen zur Abstimmung der vielfältigen Initiativen in der Stadt (von psychosozialer Hilfe bis hin zu Einkaufhilfen) - z.B. Anfang April in der Trinkkuranlage.
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  • direkt über unser Team: Telefon +49 (0) 6032/343-357

Sprechen Sie uns oder unsere Partner an, damit Ihre Hilfsbereitschaft gemeinsam mit den anderen Angeboten für Geflüchtete Menschen in der Stadt bestmöglich wirkt.

Wir arbeiten eng mit der Nachbarschaftshilfe Bad Nauheim, dem Verein Integration und interkulturelle Kompetenz  (IKI) sowie mit den örtlichen Hilfsorganisationen zusammen.

 

deutsch lernen

Spracherwerb ist die zentrale Voraussetzung, um am Leben in Bad Nauheim teilzuhaben. Gemeinsam mit starken Partnern wie dem Verein Interkulturelle Kompetenz und Integration e.V. (IKI) leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Spracherwerb.

Die Kurse finden von Montag bis Freitag, zwischen 9:00 und 12:00 Uhr im ehemaligen Sportheim in der Hauptstraße statt. Gerade arbeiten wir daran, das Sprachangebot zu einer berufsfeldbezogenen Sprachförderung auszubauen.

Wenn Sie als Lehrer:in helfen möchten oder Menschen mit Bedarf vermitteln wollen, melden Sie sich!

Kontakt: Hedwig Rohde, Telefon +49 (0) 171/9161724 und Email hedwig.rohde@t-online.de

Arbeitsmöglichkeiten

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Menschen aus der Ukraine erleichtert möglich. Erforderlich ist die Eintragung der Erlaubnis der Erwerbstätigkeit in der Fiktionsbescheinigung bzw. im später vorliegenden Aufenthaltstitel. Die Eintragung erfolgt automatisch durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises bei der Registrierung. Damit haben alle registrierten Menschen einen direkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Um einerseits die Integrationschancen zu zu verbessern und andererseits unsere Betriebe zu untersützen, arbeiten wir gerade an Möglichkeiten der Vernetzung. Wir werden Menschen, die arbeiten können und wollen, mit Arbeitgebern in der Stadt zusammenzubringen und gemeinsame Qualifizierungsangebote schaffen. Dazu bedarf es natürlich auch einer Lösung für die niedrigschwellige Betreung der Kinder in den Unterkünften.

Informationen 

Für Menschen, die geflüchtet sind und Menschen, die helfen möchten
Für geflüchtete Menschen, die hier ankommen

Für Menschen, die hier ankommen und keine private Anlaufstelle bei Bekannten, Verwandten oder Helfern haben, ist  die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen, Rödgener Straße, Ecke Lufthansa-Straße, die erste Anlaufstelle. Für das Land Hessen betreibt der Wetteraukreis Erstaufnahmeeinrichtungen in Büdingen, Friedberg und Nidda. 

Aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen erfolgt die Zuweisung der Menschen an den Wetteraukreis. Dieser registriert die Zugewiesenen in der Mehrzweckhalle in Friedberg-Buchenbrücken, versorgt sie für einige Stunden und übergibt sie dann an die Städte, die sie unterbringen.

Menschen aus der Ukraine haben laut EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 vorübergehenden Schutz. Damit können sie Aufenthaltserlaubnisse bei der Ausländerbehörde des Wetteraukreises beantragen. Die Menschen erhalten direkt eine Fiktionsbescheinigung und nach Bearbeitung einen Aufenthaltstitel. Die Eintragung der Erlaubnis von Erwerbstätigkeit erfolgt automatisch durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises. 

Für geflüchtete Menschen, die bereits privat untergebracht wurden

Menschen aus der Ukraine können sich aktuell bis zum 23.05.2022 visumfrei in Deutschland aufhalten. Sie können sich mit einem biometrischen Pass visumfrei 90 Tage innerhalb der EU bewegen. Eine Registrierung in Deutschland ist nicht zwingend notwendig.

Um staatliche Unterstützung wie die Unterbringung in eine Wohnung oder Sammelunterkunft, medizinische Versorgung oder Sozialleistungen zu erhalten, ist eine Registrierung durch die Ausländerbehörde erforderlich.

Vorab ist eine Meldebescheinigung  durch das Bürgerbüro erforderlich, die belegt, dass die Menschen hier untergebracht wurden. Hier erfahren Sie, was zu tun ist: Anmeldung im Bürgerbüro

Sollten sich Schwierigkeiten bei der privaten Unterbringung ergeben, erhalten Sie psychosoziale Beratung oder der Vermittlung in andere Wohnmöglichkeiten Telefon: +49 (0) 6032/343-357

Für Menschen, die helfen - sinnvolle Möglichkeiten 

Wir brauchen Ihr Engagement und Ihre Solidarität! Derzeit reaktivieren wir bewährte Strukturen zur Vernetzung und Abstimmung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Anfang April werden die Vereine, Institutionen und Hilfsorganisationen in Bad Nauheim zu einem Runden Tisch eingeladen. Es werden offene Punkte besprochen und gemeinsam Lösungen und Zuständigkeiten verteilt. Auch die Akquise von Paten läuft derzeit. Sie unterstützen die Menschen vor Ort bei Alltäglichem, um am Leben in Bad Nauheim teilzuhaben.

Für Anspruch auf staatliche Unterstützung: Taschengeld, medizinische Versorgung

Um Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (z.B. Taschengeld), zu erhalten, ist ein Kurzantrag zu stellen. Um diese Anträge auszufüllen unterstützen wir die Menschen im Rathaus. Bearbeitet wird der Antrag dann vom Sozialamt des Wetteraukreises. Das Taschengeld (bis zu 130 Euro pro Woche) kann als Abschlag über Barcodes gewährt werden, die an Supermarktkassen ausgezahlt bzw. eingelöst werden können.

Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten alle erfassten Personen Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hierzu ist eine Registrierung in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden sowie eine Aufenthaltsbescheinigung erforderlich. Für notwendige medizinische Versorgung können registrierte Menschen Behandlungsscheine beim Sozialamt des Wetteraukreises erhalten. Auf akute Notfallversorgung im Krankenhaus haben auch Menschen Anspruch, die nicht registriert sind. Die Registrierung ist allerdings allein aufgrund der medizinischen Versorgung dringend erforderlich.   


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Team "Koordination geflüchteter Menschen"
Aydin Yilmaz | © Magistrat
Aydin Yilmaz
Koordination geflüchteter Menschen
+49 (0) 6032 343-225 +49 (0) 6032 343-372 aydin.yilmaz@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 3.08
Ulrike Sievers-Hausen
Ulrike Sievers-Hausen
Koordination geflüchteter Menschen
+49 (0) 6032 343-357 +49 (0) 6032 343-373 ulrike.sievers-hausen@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38 / Zimmer 0.01

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung