Wir suchen Wohnmöglichkeiten, koordinieren Hilfsangebote und beantworten Fragen – für Menschen, die zu uns kommen und Menschen, die helfen möchten.
Für Menschen, die geflüchtet sind und Menschen, die helfen möchten.
Für Menschen, die hier ankommen und keine private Anlaufstelle bei Bekannten, Verwandten oder Helfern haben, ist die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen, Rödgener Straße, Ecke Lufthansa-Straße, die erste Stelle.
Aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt die Zuweisung der Menschen an den Wetteraukreis, danach in die Kommunen.
Menschen aus der Ukraine haben laut EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 vorübergehenden Schutz. Damit können sie Aufenthaltserlaubnisse bei der Ausländerbehörde des Wetteraukreises beantragen. Die Menschen erhalten direkt eine Fiktionsbescheinigung und nach Bearbeitung einen Aufenthaltstitel. Die Eintragung der Erlaubnis von Erwerbstätigkeit erfolgt automatisch durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises.
Menschen aus der Ukraine können sich mit einem biometrischen Pass visumfrei 90 Tage innerhalb der EU bewegen. Eine Registrierung in Deutschland ist nicht zwingend notwendig.
Um staatliche Unterstützung wie die Unterbringung in eine Wohnung oder Sammelunterkunft, medizinische Versorgung oder Sozialleistungen zu erhalten, ist eine Registrierung durch die Ausländerbehörde jedoch erforderlich.
Vorab ist eine Meldebescheinigung durch das Bürgerbüro zu beantragen, diese belegt, dass die Menschen hier untergebracht wurden. Hier erfahren Sie, was zu tun ist: Anmeldung im Bürgerbüro
Wir brauchen Ihr Engagement und Ihre Solidarität! Es wurden bereits bewährte Strukturen zur Vernetzung und Abstimmung des zivilgesellschaftlichen Engagements aktiviert. Vereine, Institutionen und Hilfsorganisationen in Bad Nauheim wurden zu einem Runden Tisch eingeladen. Die Akquise von Paten läuft immer noch. Sie unterstützen die Menschen vor Ort bei Alltäglichem, um am Leben in Bad Nauheim teilzuhaben.
Für finanzielle Unterstützung bedürftiger Menschen aus der Ukraine sind die Sozialen Hilfen Wetterau und/oder das Jobcenter zuständig. Während des Aufenthalts in den Sammelstellen werden bereits Formulare und Anträge ausgefüllt, eine Krankenkasse ausgewählt, sowie die Fiktionsbescheinigung bzw. die Aufenthaltsbescheinigung beantragt.
Für Weltflüchtlinge gilt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Team "Koordination geflüchteter Menschen"