Für Menschen, die hier ankommen und keine private Anlaufstelle bei Bekannten, Verwandten oder Helfern haben, ist die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen, Rödgener Straße, Ecke Lufthansa-Straße, die erste Anlaufstelle. Für das Land Hessen betreibt der Wetteraukreis Erstaufnahmeeinrichtungen in Büdingen, Friedberg und Nidda.
Aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen erfolgt die Zuweisung der Menschen an den Wetteraukreis. Dieser registriert die Zugewiesenen in der Mehrzweckhalle in Friedberg-Buchenbrücken, versorgt sie für einige Stunden und übergibt sie dann an die Städte, die sie unterbringen.
Menschen aus der Ukraine haben laut EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 vorübergehenden Schutz. Damit können sie Aufenthaltserlaubnisse bei der Ausländerbehörde des Wetteraukreises beantragen. Die Menschen erhalten direkt eine Fiktionsbescheinigung und nach Bearbeitung einen Aufenthaltstitel. Die Eintragung der Erlaubnis von Erwerbstätigkeit erfolgt automatisch durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises.
Menschen aus der Ukraine können sich aktuell bis zum 23.05.2022 visumfrei in Deutschland aufhalten. Sie können sich mit einem biometrischen Pass visumfrei 90 Tage innerhalb der EU bewegen. Eine Registrierung in Deutschland ist nicht zwingend notwendig.
Um staatliche Unterstützung wie die Unterbringung in eine Wohnung oder Sammelunterkunft, medizinische Versorgung oder Sozialleistungen zu erhalten, ist eine Registrierung durch die Ausländerbehörde erforderlich.
Vorab ist eine Meldebescheinigung durch das Bürgerbüro erforderlich, die belegt, dass die Menschen hier untergebracht wurden. Hier erfahren Sie, was zu tun ist: Anmeldung im Bürgerbüro
Sollten sich Schwierigkeiten bei der privaten Unterbringung ergeben, erhalten Sie psychosoziale Beratung oder der Vermittlung in andere Wohnmöglichkeiten Telefon: +49 (0) 6032/343-357
Wir brauchen Ihr Engagement und Ihre Solidarität! Derzeit reaktivieren wir bewährte Strukturen zur Vernetzung und Abstimmung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Anfang April werden die Vereine, Institutionen und Hilfsorganisationen in Bad Nauheim zu einem Runden Tisch eingeladen. Es werden offene Punkte besprochen und gemeinsam Lösungen und Zuständigkeiten verteilt. Auch die Akquise von Paten läuft derzeit. Sie unterstützen die Menschen vor Ort bei Alltäglichem, um am Leben in Bad Nauheim teilzuhaben.
Um Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (z.B. Taschengeld), zu erhalten, ist ein Kurzantrag zu stellen. Um diese Anträge auszufüllen unterstützen wir die Menschen im Rathaus. Bearbeitet wird der Antrag dann vom Sozialamt des Wetteraukreises. Das Taschengeld (bis zu 130 Euro pro Woche) kann als Abschlag über Barcodes gewährt werden, die an Supermarktkassen ausgezahlt bzw. eingelöst werden können.
Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten alle erfassten Personen Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hierzu ist eine Registrierung in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden sowie eine Aufenthaltsbescheinigung erforderlich. Für notwendige medizinische Versorgung können registrierte Menschen Behandlungsscheine beim Sozialamt des Wetteraukreises erhalten. Auf akute Notfallversorgung im Krankenhaus haben auch Menschen Anspruch, die nicht registriert sind. Die Registrierung ist allerdings allein aufgrund der medizinischen Versorgung dringend erforderlich.