Im Fachbereich "Stadtentwicklung" können Sie die Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen der Stadt Bad Nauheim einsehen und erhalten auf Wunsch Kopien, die kostenpflichtig abgegeben werden.
Wenn Sie wissen möchten, ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt und welchen Inhalt der Bebauungsplan hat, können Sie sich gern an die unten stehenden Ansprechpartner wenden.
Die Bebauungspläne können Sie hier abrufen:
Bebauungspläne regeln für den jeweiligen Geltungsbereich die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, werden als Satzung beschlossen und sind dann als Ortsgesetz allgemein verbindlich. Die rechtliche Grundlage bildet vor allem das Baugesetzbuch (BauGB) als Bundesgesetz, ergänzt durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Diese beiden Normen sind in der juris Datenbank abrufbar.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt nach einem durch das Baugesetzbuch (BauGB) festgelegten Verfahren. Hierzu gehört auch eine Beteiligung der "Öffentlichkeit" sowie von Behörden und von sonstigen Trägern öffentlicher Belange. In der Regel sind eine frühzeitige Beteiligung und eine folgende Offenlage, also zwei Beteiligungsverfahren, vorgesehen.
Über die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie der Beteiligung der "Öffentlichkeit" an der Planung wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung sowie im Internet über die Homepage der Stadt Bad Nauheim (Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“) informiert. Zu den laufenden Aufstellungs- oder Änderungsverfahren von Bebauungsplänen gelangen Sie hier.
Im Bebauungsplan können durch Plan und Text unter anderem folgende, verbindliche Festsetzungen getroffen werden:
Neben den Bebauungsplänen gibt es weitere Satzungen, die städtebauliche Entwicklungen steuern können. Sie weisen gegenüber den Bebauungsplänen eine geringere Regelungstiefe auf. Hierzu zählen insbesondere:
Fachdienst "Stadtplanung"