Die Stadt Bad Nauheim ist bemüht, ihre Website(s) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlagen sind das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz www.badnauheim. de.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Stadt Bad Nauheim arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
www.bad-nauheim.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an stadtverwaltung@bad-nauheim.de.
Diese Erklärung wurde am 18.11.2020 erstellt. Die Erklärung wurde aufgrund einer von der Stadt Bad Nauheim und ihrem IT-Dienstleister durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: z.B. die umfassende technische und redaktionelle Anpassung der Webseite bis Ende 2021.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Über das am Ende dieser Seite stehende Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, uns auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufmerksam zu machen. Bitte nutzen Sie das Kommentarfeld "Ihr Anliegen", um die Barriere genau zu beschreiben.
Oder senden Sie uns eine E-Mail an online-redaktion@bad-nauheim.de.
Wir sind bemüht, alle Ihre Hinweise und Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen bzw. zu beantworten. Sollte dies für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese finden Sie hier:
Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 049641 303-2901
Fax: 049611 32764 4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internet: https://rp-giessen.hessen.de
Bei der Gestaltung dieser Internetseite wurde auf ein barrierefreies Design, kontrastreiche Gestaltung und einfache Menüführung geachtet. Den Kontrast können Sie oben im schwarzen Menübalken (Kontrast) nochmals verstärken. Alle Inhalte können von Braille-Zeilen und Screenreadern ausgegeben werden.
Stand: 19. November 2020