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Gestaltungssatzung

Erhaltung städtebaulich wertvoller Straßenräume und Bauwerke

Gestaltungssatzung

Die Stadt Bad Nauheim hat für Bereiche in der Kernstadt (Kurbereich, Altstadt u. a.) Gestaltungssatzungen aufgestellt. Diese zielen darauf ab, das Stadtbild der Kernstadt zu erhalten.

Hierzu sind Gestaltungsvorschriften aufgeführt, die in die Fassaden- und Dachgestaltung eingreifen (einschließlich Farbgestaltung und Werbeanlagen). Für Neubau, Umbau und Instandsetzung sind im Geltungsbereich die Regelungen dieser Gestaltungssatzung bindend. In der Regel wird die Einhaltung der Bestimmungen in Bereichen der Gestaltungssatzungen im Rahmen des Bauantragsverfahrens mitgeprüft. Soweit eine Genehmigung nach der Gestaltungssatzung erforderlich ist und diese nicht über eine Baugenehmigungspflicht nach der Hessischen Bauordnung mitgeprüft wird, ist der Fachdienst "Stadtplanung" allein für diese Genehmigung laut Gestaltungssatzung zuständig.


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Fachdienst "Stadtplanung"

Marvin Nitsche

Marvin Nitsche

Bauberatung/Bauanträge

+49 (0) 6032 343-321 bauberatung@bad-nauheim.de
Sarah-Kristin Hehner

Sarah-Kristin Hehner

Bauberatung/Bauanträge

+49 (0) 6032 343-286 bauberatung@bad-nauheim.de

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Gestaltungssatzung - Erhaltung städtebaulich wertvoller Straßenräume und Bauwerke
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