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Gestaltungssatzung

Erhaltung städtebaulich wertvoller Straßenräume und Bauwerke

Gestaltungssatzung

Die Stadt Bad Nauheim hat für Bereiche in der Kernstadt (Kurbereich, Altstadt u. a.) Gestaltungssatzungen aufgestellt. Diese zielen darauf ab, das Stadtbild der Kernstadt zu erhalten.

Hierzu sind Gestaltungsvorschriften aufgeführt, die in die Fassaden- und Dachgestaltung eingreifen (einschließlich Farbgestaltung und Werbeanlagen). Für Neubau, Umbau und Instandsetzung sind im Geltungsbereich die Regelungen dieser Gestaltungssatzung bindend. In der Regel wird die Einhaltung der Bestimmungen in Bereichen der Gestaltungssatzungen im Rahmen des Bauantragsverfahrens mitgeprüft. Soweit eine Genehmigung nach der Gestaltungssatzung erforderlich ist und diese nicht über eine Baugenehmigungspflicht nach der Hessischen Bauordnung mitgeprüft wird, ist der Fachdienst "Stadtplanung" allein für diese Genehmigung laut Gestaltungssatzung zuständig.


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Fachdienst "Stadtplanung"

Annika Ziemer

Annika Ziemer

Bauberatung/Bauanträge

+49 (0) 6032 343-321 bauberatung@bad-nauheim.de
Heiko  Heinzel

Heiko Heinzel

Stadtentwicklung

+49 (0) 6032 343-207 +49 (0) 6032 343-428 heiko.heinzel@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 2.21

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Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
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Gestaltungssatzung - Erhaltung städtebaulich wertvoller Straßenräume und Bauwerke
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