Heiraten in Bad Nauheim | © Magistrat

Heiraten

#Heiraten in Bad Nauheim

Heiraten in Bad Nauheim

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Ehe im Bad Nauheimer Standesamt zu schließen und wollen Ihnen mit den nachfolgenden Informationen so reibungslos wie möglich machen.

Denn ganz ohne Formulare geht es nicht...

Wo muss ich was tun? (Zuständigkeit)

Der Eheschließung geht die Anmeldung voraus. Diese Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bestehen mehrere Wohnsitze, hat man eine entsprechende Wahlmöglichkeit. Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse und der Vorbereitung ihrer Beurkundung. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Trautermin durchgeführt werden.

Grundsätzlich sollte die Anmeldung der Eheschließung von den Verlobten gemeinsam beim Standesamt vorgenommen werden. Schließlich ist es der erste offizielle Schritt in Hinblick auf Ihre bevorstehende Hochzeit und der dient nicht nur der Prüfung Ihrer Dokumente und Ehevoraussetzungen, sondern er dient auch der Vorbereitung der Trauung. Wir reden über den organisatorischen Ablauf und über Dinge die Sie beachten sollten, um eine vom Ablauf her angenehme Trauzeremonie erleben zu können. Sollten Sie jedoch entscheiden, dass aus wichtigen persönlichen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nur ein Verlobter die Anmeldung der Eheschließung vornehmen kann, ist es notwendig, dass der nicht anwesende Verlobte eine Vollmacht unterschreibt, die Sie zur Anmeldung berechtigt und die alle zur Anmeldung notwendigen Angaben enthält. Diese Vollmacht, die bei der Anmeldung vorzulegen ist, stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung.

Auch wenn keiner von Ihnen in Bad Nauheim gemeldet ist, bleibt Ihnen unser Standesamt nicht verschlossen! Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldeformalitäten zur Eheschließung erledigt haben, setzen Sie sich mit dem Bad Nauheimer Standesamt in Verbindung. Ihr zuständiges Standesamt gibt auf Ihren Wunsch alle notwendigen Unterlagen an uns weiter, damit Sie bei uns heiraten können.

Notwendige Dokumente für die Anmeldung zur Eheschließung

  • Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind...:
    Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • ...und Ihr Familienstand ledig ist:
    Eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisteil. Diese bekommen Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes.

    Bei Geburt im Ausland ist entweder eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Urkunde bedarf möglicherweise einer Apostille oder Legalisation (das ist eine Echtheitsbestätigung durch die zuständige ausländische Behörde oder deutsche Auslandsvertretung). Um zu erfahren, ob dies notwendig ist, fragen Sie uns..
  • ... oder Ihr Familienstand geschieden oder verwitwet ist:
    Eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisteil. Diese bekommen Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes und eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Vorehe mit Eheauflösungsvermerk bzw. eine Sterbeurkunde des Ehepartners.

    Geeignete Nachweise über die Auflösung aller weiteren Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde). Dies entfällt, wenn die letzte Ehe in Deutschland geschlossen bzw. geschieden wurde.
  • Verlobte mit gemeinsamen Kindern:
    Geburtsurkunde des/der Kindes/r mit beiden Elternteilen, ggf. Urkunde über Erklärung bzgl. der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgeerklärung).
  • Sonstiges:
    Bei elterlicher Sorge für – nicht gemeinsame – minderjährige Kinder:
    Geburtsurkunde des/der Kindes/r

Wenn ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor, bzw. rufen Sie uns an. Wir klären die für Sie speziell erforderlichen Unterlagen und geben Ihnen darüber ein entsprechend ausgefülltes Infoblatt mit.

Alle Unterlagen jetzt vorhanden?

Dann kann die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) erfolgen! Hierfür bitten wir um Terminabsprache unter den angegebenen Telefonnummern.

Wie auch in anderen Gemeinden oder Städten, herrscht im Bad Nauheimer Standesamt in den Monaten April bis September Hochbetrieb, vom „Wonnemonat“ Mai ganz zu schweigen. Zunehmend häufen sich auch die Eheschließungen im Dezember. Da die Anmeldung zur Eheschließung 6 Monate Gültigkeit behält (ab Tag der Anmeldung der Eheschließung), sollten Sie bei konkreten Terminwünschen möglichst frühzeitig das Standesamt aufsuchen. Eine verbindliche Zusage eines Termins für die Eheschließung kann aus rechtlichen Gründen erst nach der Anmeldung der Eheschließung erfolgen (Vorreservierungen werden nicht vorgenommen)!

Namensführung

Die Namensführung in der Ehe richtet sich hauptsächlich nach §§ 1355 und 1355a Bürgerliches Gesetzbuch. Neu seit dem 1. Mai 2025 ist, dass nun auch beide Ehegatten einen sogenannten Doppelname als Ehename tragen können. 

§ 1355 BGB 

(1) Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihre zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung. 

(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt bestimmen: 

1. den Geburtsnamen (Absatz 6) eines Ehegatten,
2. den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen eines Ehegatten oder
3. einen aus den Namen (Nummer 1 oder 2) beider Ehegatten gebildeten Doppelnamen. 

Im Fall des Satzes 1 Nummer 3 werden die für den Doppelnamen herangezogenen Namen durch einen Bindestrich verbunden, es sei denn, die Ehegatten bestimmen mit der Erklärung nach Satz 1, dass die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden werden. 

(3) Besteht der Name, der nach Absatz 2 allein oder als einer der Namen eines Doppelnamens zum Ehenamen bestimmt werden soll, aus mehreren Namen, so gilt zusätzlich: 

1. im Fall des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 oder 2 können anstelle des gesamten Namens auch nur einer oder einige der Namen, aus denen der Name besteht, zum Ehenamen bestimmt werden, 

2. im Fall des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 darf nur einer der Namen, aus denen der Name besteht, für die Bildung des Doppelnamens herangezogen werden. 

(4) Die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden. 

 

Beispiel 1 zur Bestimmung eines Ehenamens: 

Wird nichts erklärt, behält jeder Ehepartner den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt. 

Wenn Frau Maier einen Herrn Müller heiratet, ergeben sich folgende Möglichkeiten zur Bestimmung des Ehenamens: 

  • Weiterhin getrennte Namensführung (Jeder Ehepartner behält seinen Namen). 
  • Beide können Müller heißen 
  • Beide können Maier heißen 
  • Beide können Müller-Maier oder Maier-Müller heißen (Alle Doppelnamen sind wahlweise auch ohne Bindestrich möglich, falls dies ausdrücklich gewünscht ist). 

 

Beispiel 2 zur Bestimmung eines Ehenamens: 

Eine Frau Maier, geborene Schäfer heiratet einen Herrn Müller: 

Wenn kein Ehename bestimmt wird: Herr Müller heißt weiter Herr Müller. Die Frau kann Maier oder Schäfer heißen. 

Ehename für beide Partner kann werden: Müller, Maier oder Schäfer. 

Als Doppelname, den beide Ehegatten führen, kann bestimmt werden: 

  • Müller-Maier 
  • Müller-Schäfer 
  • Maier-Müller 
  • Schäfer-Müller 

Alle Doppelnamen sind wahlweise auch ohne Bindestrich möglich, falls dies ausdrücklich gewünscht ist. 

 

§ 1355a BGB (Begleitname zum Ehename, wenn nur ein Partner einen Doppelname führen möchte) 

(1) Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen. Begleitname kann sein: 

1. der Geburtsname dieses Ehegatten oder 

2. der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Familienname dieses Ehegatten. 

Besteht der Name, der Begleitname werden soll, aus mehreren Namen, kann nur einer dieser Namen Begleitname sein. Mit der Erklärung nach Satz 1 kann der Ehegatte auch bestimmen, dass der Ehename und der Begleitname durch einen Bindestrich verbunden werden. 

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. 

(3) Wird die Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 nicht bei der Eheschließung abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden. 

(4) Die Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Der Widerruf muss öffentlich beglaubigt werden. Im Fall des Widerrufs ist eine erneute Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 nicht zulässig.

Wann kann man in Bad Nauheim heiraten?

Wir wissen es zu schätzen, dass Sie Bad Nauheim als Trauort in Erwägung ziehen. Eheschließungen stellen aber nur einen Teil unserer standesamtlichen Tätigkeiten dar. Haben Sie daher Verständnis dafür, dass Trauungen aus dienstlichen, logistischen oder personellen Gründen an Ihrem Wunschtermin oder in bestimmten Zeiträumen eventuell auch mal nicht möglich sind. Sollten Sie in Bad Nauheim heiraten wollen, prüfen Sie bitte vor der Reservierung z.B. der Location, ob wir an Ihrem geplanten Tag auch Trauungen durchführen. 

Als besonderen Service bieten wir, außerhalb der regulären Trauzeiten, auch an ausgesuchten Samstagen oder (nach expliziter Absprache mit dem Standesbeamten) freitagnachmittags Trauungen an. Die Eheschließungen an den angebotenen Samstagen finden -sofern nicht anders vermerkt- ausschließlich im Trausaal der Trinkkuranlage statt.

Wir weisen explizit darauf hin, dass Sie unsere Samstagstermine ausnahmsweise auch schon vor der o.g. sechsmonatigen Anmeldefrist reservieren können. Eine Reservierung der Samstagstermine ist sofort möglich, sobald diese auf unserer Seite veröffentlicht werden. Eine spätere, erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung (innerhalb von sechs Monaten vor Eheschließung) beim Wohnort-Standesamt ist aber natürlich trotzdem Voraussetzung für die Durchführung der Trauung.

Heiraten im Trausaal der Trinkkuranlage

Trautermine 2025

  • 5. Juli 2025 (ausgebucht)
  • 23. August 2025 (ausgebucht)
  • 20. September 2025 (ausgebucht)

Trautermine 2026

  • 20. Juni 2026 (ausgebucht)
  • 26. Juni 2026 (Freitag)

Weitere vorbuchbare Samstags-Termine für Trauungen in der Trinkkuranlage im Jahr 2026 werden später (nach den Sommerferien) folgen.

Sollten Sie an einer Eheschließung in der Trinkkuranlage Interesse haben, weitere Informationen wünschen oder Reservierungen vornehmen wollen, können Sie gerne Kontakt mit dem Standesbeamten Andreas Warmuth, Telefon +49 (0) 6032 343-296 aufnehmen.

 

Bitte beachten Sie

An Sonn- und Feiertagen führen wir keine Eheschließungen durch.

Anzahl der Gäste

Der Trausaal im Historischen Rathaus am Marktplatz fasst höchstens 20 Gäste, inklusive Kinder (plus Brautpaar & plus ggf. zwei Trauzeugen). Möchten Sie mehr Gäste bei Ihrer Trauzeremonie dabei haben, fragen Sie bitte nach unserem Trausaal in der Trinkkuranlage !

Im Trausaal in der Trinkkuranlage sind bis zu 40 Gäste, inklusive Kinder, zugelassen. Hinzu kommen das Brautpaar, zwei Trauzeugen und ggf. ein Fotograf.

Bitte sehen Sie von Reservierungsanfragen ab, wenn Ihre geplante Gästezahl im Saal während der Trauung diese Grenzen überschreiten!

Kosten

  • Anmeldung zur Eheschließung: 47 €
  • Anmeldung zur Eheschließung mit Beachtung von ausländischem Recht: 47 € + 23,50 € zusätzlich je ausländisches Recht
  • Vornahme der Eheschliessung innerhalb der Dienstzeiten: 47 €
  • Vornahme der Eheschliessung außerhalb der Dienstzeiten: 71 €
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 47 €
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses mit Beachtung von ausländischem Recht: 47 € + 23,50 € zusätzlich je ausländisches Recht
  • Nutzungsentgelt bei einer Eheschließung im Trausaal der Trinkkuranlage = 200 €

Bei Eheschließungen außerhalb der üblichen Trauzeiten (z.B. Samstags) fallen ggf. weitere Gebühren an.

Bankverbindungen der Stadt Bad Nauheim

Sparkasse Oberhessen 
IBAN: DE10 5185 0079 0031 0011 88 · BIC: HELADEF1FRI

Volksbank Mittelhessen 
IBAN: DE94 5139 0000 0089 2958 07 · BIC: VBMHDE5FXXX

Postbank Frankfurt am Main 
IBAN: DE02 5001 0060 0004 3406 04 · BIC: PBNKDEFFXXX

eingetragene Lebenspartnerschaft

Für gleichgeschlechtliche Paare ist es seit dem 1. Oktober 2017 möglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft gebührenfrei in eine reguläre Ehe umzuwandeln.
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes.

Hochzeitsbroschüre | © Magistrat

Hochzeitsbroschüre 

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Wir helfen Ihnen gerne weiter

Standesamtliche Urkunden, Hochzeit, Sterbefall, Geburt oder Namensänderung; im Standesamt sind Sie gut beraten.

Silvia Sulzbach | © Magistrat

Silvia Sulzbach

Standesamt

+49 (0) 6032 343-297 +49 (0) 6032 343-285 silvia.sulzbach@bad-nauheim.de Parkstraße 40/ Zimmer 0.04
Andreas Warmuth | © Magistrat

Andreas Warmuth

Standesamt

+49 (0) 6032 343-296 +49 (0) 6032 343-285 andreas.warmuth@bad-nauheim.de Parkstraße 40/ Zimmer 0.03

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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HOCHZEITSBROSCHÜRE
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Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung
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Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

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