Sperrmüll sind nur Gegenstände aus dem Haushalt, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in Restmüllbehälter passen.
Was darf nicht zum Sperrmüll: Paletten, asbesthaltiges Material, Baustellenabfälle, Glas (Fenster), Spiegel, imprägniertes Holz, z.B. Jägerzäune, Bahnschwellen, Kleinteiliges – auch nicht in Säcken oder in Kartons, leere Pappkartons, Mineralwolle, Sonderabfälle, Toilettenschüsseln, Waschbecken, Verpackungen, Bauschutt usw.
Kur- und Servicebetrieb, Fachdienst "Stadtbildpflege"