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Personalausweis

Beantragung im Bürgerbüro

Personalausweis

Beantragung des Personalausweises im Bürgerbüro Bad Nauheim

Wer in Bad Nauheim nur eine Nebenwohnung hat, sollte den Antrag bei der Behörde am Ort der Hauptwohnung stellen; dies ist einfacher und zweckmäßiger.

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht nach dem Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können. Benötigen Jugendliche unter 16 Jahren einen Ausweis, so wird bis zum 12. Lebensjahr im allgemeinen ein Kinderreisepass nach den für Pässe geltenden Vorschriften ausgestellt. Der Personalausweis ist grundsätzlich für den Gebrauch im Inland bestimmt.

Wegen der notwendigen Unterschrift muss der Antragsteller persönlich vorsprechen; dies gilt auch für Jugendliche unter 16 Jahren. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten. Der bisherige Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Falls Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder einen fremden Personalausweis finden, zeigen Sie dies bitte dem Bürgerbüro unverzüglich an.

Benötigte Unterlagen

Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis mit. Wird erstmals ein Personalausweis beantragt oder wurde dieser verloren, sind zum Nachweis der Identität möglichst sonstige Identitätspapiere (z.B. Reisepass) mitzubringen.

Im Normalfall ist ein Foto erforderlich.  Dieses muss aus neuerer Zeit stammen, vorgeschriebene Größe: 35 x 45 mm ohne Rand und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung. Es sollte bestimmte Vorgaben erfüllen, die die Erfassung der biometrischen Merkmale ermöglichen. Erfüllt das Foto diese Ansprüche nicht, muss es leider von uns abgewiesen werden und die Neuausstellung des Personalausweises kann nicht erfolgen! Wie die neuen Passbilder aussehen sollen, können Sie der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Der Einzelhandel wurde über die Anforderungen an die neuen Lichtbilder informiert, so dass die dort angefertigten Fotos den Richtlinien entsprechen sollten.

Der Antrag für einen Personalausweis wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufklären zu können, sollte vorsorglich eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch mitgebracht werden.

Bei verheirateten oder verwitweten Ehefrauen ist die Heiratsurkunde immer erforderlich. Dies gilt auch für Männer, wenn sie bei der Eheschließung den Geburtsnamen der Ehefrau angenommen haben. Bei künftigen Anträgen - auch für Reisepässe - ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.

Da die Personalausweise von der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch. Benötigt der Antragsteller den Personalausweis früher, kann zusätzlich ein sogenannter vorläufiger Personalausweis vom Bürgerbüro ausgestellt; in diesem Falle werden zwei Fotos benötigt.

Kosten

  • Ausstellung an Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
  • Ausstellung an Personen über 24 Jahren: 37 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 €

Weitere Gebühren

  • Nachträgliches Einschalten oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Bürgerbüro: gebührenfrei
  • Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei Ausgabe oder Vollendung des 16. Lebensjahres und Änderung der Transport-PIN in eine persönliche PIN: gebührenfrei

Weitere Informationen


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

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Bürgerbüro Bad Nauheim

+49 (0) 6032 343-400 +49 (0) 6032 343-410 buergerbuero@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Vollmacht - Abholung Personalausweis
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