Beantragung des Reisepasses im Bürgerbüro Bad Nauheim
"Biometrischen Reisepässe" enthalten einen Chip, der die biometrischen Merkmale des Gesichts und Fingerabdrücke des Passinhabers enthält.
Dank elektronischer Datenübertragung an die Bundesdruckerei, können wir auch sogenannte Expresspässe ausstellen. Hierbei handelt es sich um regulär durch die Bundesdruckerei ausgestellte Reisepässe, deren Bearbeitungsdauer jedoch nur ca. 4-5 Werktage dauert.
Wer in Bad Nauheim nur eine Nebenwohnung hat, sollte den Antrag bei der Behörde am Ort der Hauptwohnung stellen; dies ist einfacher und zweckmäßiger.
Der Antragsteller muss wegen der notwendigen Unterschriften persönlich vorsprechen. Bei unverheirateten Minderjährigen muss der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten und der bisherige Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses für Personen über 24 Jahren beträgt 10 Jahre; für Personen unter 24 Jahre - 6 Jahre.
Falls Sie Ihren Reisepass verloren haben oder einen fremden Reisepass finden, zeigen Sie dies bitte dem Bürgerbüro unverzüglich an.
Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass mit. Wird erstmals ein Reisepass beantragt oder wurde diseser verloren, sind zum Nachweis der Identität möglichst sonstige Identitätspapiere (z.B. Personalauseis) mitzubringen.
Im Normalfall ist ein Foto erforderlich. Dieses muss aus neuerer Zeit stammen, vorgeschriebene Größe: 35 x 45 mm ohne Rand und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung. Es sollte bestimmte Vorgaben erfüllen, die die Erfassung der biometrischen Merkmale ermöglichen. Erfüllt das Foto diese Ansprüche nicht, muss es leider von uns abgewiesen werden und die Neuausstellung des Reisepasses kann nicht erfolgen! Wie die neuen Passbilder aussehen sollen, können Sie der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Der Einzelhandel wurde über die Anforderungen an die neuen Lichtbilder informiert, so dass die dort angefertigten Fotos den Richtlinien entsprechen sollten.
Der Passantrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufklären zu können, sollte eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch mitgebracht werden.
Bei verheirateten oder verwitweten Ehefrauen ist immer die Heiratsurkunde erforderlich. Dies gilt auch für Männer, wenn sie bei der Eheschließung den Geburtsnamen der Frau angenommen haben. Bei künftigen Anträgen - auch für Personalausweise - ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.
Da die Pässe von der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch. Benötigt der Antragsteller den Pass früher, kann ein sogenannter Express-Reisepass beantragt werden. In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, in diesem Falle werden insgesamt zwei Lichtbilder benötigt.
Bitte zahlen Sie die Gebühr bei der Beantragung
Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: