Um eine schnelle und richtige Verbuchung gewährleisten zu können, bitten wir, bei Überweisungen von städtischen Forderungen (wiederkehrende bzw. Einzelforderungen) im Verwendungszweck - soweit vorhanden - das jeweilige Kassenkonto/ Debitorennummer/ Haushaltsstelle/ Rechnungsnummer vollständig anzugeben.
Der sicherste Weg, Ihrer Zahlungsverpflichtung bei wiederkehrenden Forderungen (Steuern, Abgaben, Beiträge) stets pünktlich und vollständig nachzukommen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Die Beträge werden dann jeweils am Fälligkeitstag von Ihrem Konto eingezogen. Zahlungen durch das Einzugsverfahren sind sicher und bequem.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: