zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Art. 12-14 DSGVO im Kassen- und Steueramt der Stadt Bad Nauheim
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verwendung personenbezogener Daten im Kassen- und Steueramt der Stadt Bad Nauheim.
Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO, dem BDSG, dem HDSIG und den Datenschutzgesetzen zu behandeln und zu verwenden.
Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Bürgermeister Klaus Kreß
Parkstraße 36-38
61231 Bad Nauheim
Telefon: 06032 343-0
Telefax: 06032 343-410
E-Mail: stadtverwaltung@bad-nauheim.de
Webseite: www.bad-nauheim.de
Rechtsanwalt Konrad Dörner
Externer Datenschutzbeauftragter
Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Parkstr. 36-38
61231 Bad Nauheim
Telefon: 06032 929 0 835
Telefax: 06032 929 0 836
E-Mail: datenschutz@bad-nauheim.de
Fachbereich 3 Finanzen
Fachdienst 3.1 Steuern: Tel.: 06032/343-331 und Tel.: 06032/343-258
Fachdienst 3.1 Stadtkasse: Tel.: 06032/343-264 und Tel.: 06032/343-265
E-Mail: stadtverwaltung@bad-nauheim.de
Ihre Daten benötigen wir für die Veranlagung, Abrechnung, Einziehung, Durchführung, Abwicklung und Nachbereitung von Steuern, Realsteuern (wie Grund-, Hunde-, Zweitwohnungs-, Spielapparate- und Gewerbesteuer etc.) sowie Gebühren und Beiträge (wie Abfall-, Straßenreinigungs-, Regenwasser-, Kindergarten-, Friedhofs-, Bestattungs-, Parkausweis-, Sondernutzungs-, Mahn-, Stundungs-, Vollstreckungs- und Straßensperrungsgebühren sowie Kurbeitrag, Fehlbelegungsabgabe, Pacht, Miet- und Nebenkosten, Verzugszinsen, Verzugspauschale, Negativbescheinigungen und Grundstückskaufverträge etc.) für das Kassen- und Steueramt des Fachbereich 3 Finanzen der Stadt Bad Nauheim.
Die rechtlichen Grundlagen bilden einerseits die zur Erfüllung unserer hoheitlichen Aufgaben gleichmäßig festzusetzenden, zu erhebenden und auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes durchzusetzenden Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der einschlägigen Steuer- und sonstigen Gesetze, der Zivilprozessordnung sowie kommunalen Satzungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) i.V.m. Abs. 3 DSGVO, die gegebenen Einwilligungen für bestimmte Zwecke wie z.B. Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandates oder für Erstattungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO und andererseits zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen wie gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach der Gemeindehaushaltsverordnung bzw. der Abgabenordnung gemäß Art gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Veranlagung, Abrechnung, Einziehung, Durchführung, Abwicklung und Nachbereitung von Steuern, Realsteuern sowie Gebühren und Abgaben (siehe oben unter 4.) durch das Kassen- und Steueramt des Fachbereichs 3 - Finanzen der Stadt Bad Nauheim verwendet.
Die personenbezogenen Daten erheben wir in der Regel bei den Betroffenen selbst, z. B. durch Abgabeerklärungen, Anträge und Formblätter. Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir die personenbezogenen Daten über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.
Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten von Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet oder befugt sind, wie z. B. Amtsgerichte (Handels-, Vereins- und Gewerberegister, Grundbuch), Vermögensverzeichnisregister bei den zentralen Vollstreckungsgerichten, Bundeszentralregister, Steuerämter, Gemeindekassen Einwohnermeldebehörden, Gewerbeämter und Ordnungsbehörden oder wenn die Betroffenen dem Dritten eine entsprechende Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
a. Im Hinblick auf die Datenweitergabe unterliegen wir grundsätzlich dem Steuergeheimnis gemäß § 30 AO und den oben genannten Datenschutzgesetzen. Die von uns erhobenen bzw. uns bekannt gewordenen personenbezogenen Daten geben wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Behörden im Rahmen von Amtshilfeersuchen oder in Rechtsbehelfsverfahren, Gerichte, Bundeszentralamt für Steuern, Strafverfolgungsbehörden) weiter, wenn die Weitergabe auf einer gesetzlichen Grundlage beruht.
b. Externer Dienstleister
aa. Unser Kassen- und Steueramt nutzt die Finanzsoftware MPS der Fa. mps public solutions gmbh, Maria Trost 1, 56070 Koblenz. Durch die Softwarenutzung kann von diesem externen Dienstleister auf Ihre Daten zugegriffen und diese auch eingesehen werden.
bb. Verantwortliche Stelle
mps public solutions gmbh
Geschäftsführer Dr. Tino Wagner
Maria Trost 1
56070 Koblenz
Telefon: +49 261 98824-0
Telefax: +49 261 98824-101
E-Mail: info@mps-solutions.de
cc. Datenschutzbeauftragte
Daniela Kossmann-Mohr
mps public solutions gmbh
Maria Trost 1
56070 Koblenz
Telefon: +49 261 98824-0
Telefax: +49 261 98824-101
E-Mail: info@mps-solutions.de
dd. Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Wir haben mit der mps public solutions gmbh einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich vertrauensvoll an deren Datenschutzbeauftragte wenden bzw. können Sie deren Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: https://www.mps-solutions.de/kontakt/datenschutz.html
Sie können bereits erteilte Einwilligungen jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Dazu reicht eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an stadtverwaltung@bad-nauheim.de oder ein Schreiben an den Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Kassen- und Steueramt, Parkstr. 36-38, 61231 Bad Nauheim. Die Rechtmäßigkeit der bis zur Kenntnisnahme des Widerrufs erfolgten Datenverarbeitung bleibt bis zur Bearbeitung des Widerrufs unberührt. Nach Bearbeitung des Widerrufs werden die betreffenden Daten gesetzeskonform gelöscht.
Wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder die bei einer Einwilligung für die Nutzung entsprechend wichtigen und notwendigen Daten widerrufen, können wir die zugrundeliegenden sowie von die Ihnen beantragten oder beauftragten Vorgänge nicht bearbeiten, was zu erheblichen Nachteilen für Sie führen kann.
Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für das jeweilige Verfahren erforderlich ist. Maßstab hierfür sind insbesondere die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen gemäß §§ 169 – 171 Abgabenordnung (AO), § 4 Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen (HessKAG), § 19 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG), § 53 Abs. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), §§ 195, 197 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um sie für künftige abgabenrechtliche Verfahren (§ 88a AO, § 4 HessKAG) sowie im Vollstreckungsverfahren (§ 17a HVwVG) zu verarbeiten.
Des Weiteren werden die Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß der Abgabenordnung (§§ 146 – 148 AO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 37 GemHVO) gespeichert. Die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu 10 Jahre.
Ihnen als betroffener Person stehen nach der DSGVO die sogenannten Betroffenenrechte zu: Ein Recht auf Auskunft (Art. 15), auf Berichtigung (Art. 16), auf Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20), alle zu finden unter und nach Art. 15 ff. DSGVO. Wir sind verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie das Recht haben, sich bei der für Hessen zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon: +49 611 1408 - 0, Telefax: +49 611 1408 - 900, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Hinsichtlich Ihrer sonstigen Rechte und Pflichten sowie dem generellen Umgang der Stadt Bad Nauheim mit personenbezogenen Daten verweisen wir auf die Datenschutzerklärung unserer Webseite unter https://www.bad-nauheim.de/datenschutzhinweis.
Stand: Dezember 2019