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Hundesteuer

Hundesteuer

Die Anmeldung Ihres Hundes muss binnen zwei Wochen nach Aufnahme erfolgen, zur Anmeldung ist es erforderlich einen Rassenachweis zu erbringen.

Die Steuerpflicht entsteht mit dem Monat, in dem der Hund in Ihrem Haushalt aufgenommen wurde, frühestens jedoch mit dem 1. des Monats in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

Die Hundesteuer wird am 1. Juli eines Kalenderjahres für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember fällig.

Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundemarke ausgegeben. Diese ist bei Abmeldung wieder zurückzugeben.

Auf Antrag kann, für Einzelfälle, unter Vorlage eines Nachweises Steuerbefreiung oder Steuerermäßigungen gewährt werden.

Für Hunde aus Tierheimen ist eine befristete Steuerbefreiung möglich.

Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn die Hunde keine gefährlichen Hunde im Sinne der Satzung sind.

Online-Beantragung

Benötigte Unterlagen

Kosten

Die Steuersätze betragen:

  • für den ersten Hund: 60 € jährlich
  • für den zweiten Hund: 180 € jährlich
  • für jeden dritten und jeden weiteren Hund: 240 € jährlich
  • für gefährliche Hunde: 960 € jährlich

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Katrin Krausgrill | © Magistrat

Katrin Krausgrill

Steuern

+49 (0) 6032 343-331 +49 (0) 6032 343-336 katrin.krausgrill@bad-nauheim.de Friedrichstraße 3, Zimmer 1.01

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Hundean- und abmeldung
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Satzung "Hundesteuer"
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