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Update #141: Zutritt zum Rathaus ab 10. Januar nach 3G-Regelung

Ins Rathaus nur vollständig geimpft, nachweislich genesen oder negativ getestet
7. Januar 2022

Ab Montag, 10. Januar, ist der Zutritt zur Bad Nauheimer Stadtverwaltung nach der 3G-Regelung möglich. Das bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Besucherinnen und Besucher Zutritt erhalten (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Die Kontrolle des digital per App oder in Papierform vorgelegten Nachweises erfolgt am Haupteingang in der Parkstraße 36. Bürgermeister Klaus Kreß erklärt die Entscheidung: „Die aktuell steigenden Zahlen in Verbindung mit dem Ende der Weihnachtsferien mahnen uns zur Vorsicht. Mit der 3G-Zutrittsregelung schützen wir alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses und tragen zur Sicherung kritischer städtischer Infrastruktur bei.”

Das Bürgerbüro kann zur Inanspruchnahme der üblichen Dienstleistungen wie der Beantragung von Pässen, Ausweisen oder der An- beziehungsweise Ummeldung wie bisher künftig weiterhin, ohne vorherige Terminvereinbarung, zu den üblichen Öffnungszeiten besucht werden. Allerdings ist natürlich auch hier der Impf-, Genesenen- oder negative Testnachweis vorzulegen. Gleiches gilt für das Ortsgericht. Für alle weiteren Bereiche muss zusätzlich vorher ein Termin vereinbart werden. Die übrigen Gebäudeeingänge bleiben wie bislang geschlossen. Kundinnen und Kunden, die dort einen Termin haben, werden nach der Kontrolle ihres 3G-Nachweises am Haupteingang abgeholt.

Matthias Wieliki, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit, führt die Ausnahmen auf: „Ein Negativnachweis ist nicht notwendig für Kinder unter sechs Jahren und 6-Jährige bis zur Einschulung. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft sind, gilt das Testheft der Schulen als Negativnachweis.“ Ein vor Ort durchgeführter Selbsttest ist nicht zulässig. Es bedarf eines zertifizierten Testnachweises. Während des Aufenthalts im Rathaus sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und es ist weiterhin eine medizinische Maske zu tragen.

„Natürlich wollen und dürfen wir Niemandem den Zugang zu städtischen und öffentlichen Dienstleistungen verwehren“, sagt Wieliki und stellt dar, dass es sich bei der 3G-Regelung um eine zumutbare Einschränkung handelt. Schließlich benötigen Ungeimpfte lediglich einen aktuellen zertifizierten negativen Testnachweis. Er verweist auf die Testmöglichkeiten in der Stadt und auf das wachsende Angebot an Online-Diensten.

Alle aktuellen Informationen und Bestimmungen zum Corona-Virus sind unter www.bad-nauheim.de/corona zu finden. Testtermine sind unter www.bad-nauheim.de/coronatest buchbar bzw. alle Teststellen dort verlinkt.