Corona Virus | © pixabay

Corona-Virus

Aktuelle Situation & Informationen

Corona-Virus

Aktuelle Informationen und Hinweise zur Situation in Bad Nauheim

Überblick

Aktuelle Corona-Regeln in Bad Nauheim

Eigenverantwortliches Handeln

Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.

Die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehr und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen; eine vorsorgliche Testung wird empfohlen.

Private Zusammenkünfte
Bei privaten Zusammenkünften wird empfohlen, die räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen und angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden zu treffen. In geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten.

Symptome
Bei akuten Atemwegssymptomen sollen persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte bis zu einer Abklärung der Ursachen möglichst vermieden werden.

Infizierte Angehörige
Enge Kontaktpersonen infizierter Personen sollen persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren. Eine tägliche Testung wird empfohlen.

ARZTPRAXEN/ Krankenhäuser/ Pflegeeinrichtungen

  • • FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher
  • (Die Verpflichtung besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren)
  •  

positiver Test

Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:

  • • eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
  • • ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal.

Isolierung empfohlen
Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

Hinweis

- Darstellung der Stadt Bad Nauheim -

Rechtskräftig ist die jeweils gültige "Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus" der Hessischen Landesregierung und das "Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen."

Stand

Mittwoch, 1. März 2023

Corona Warn APP

Unterstützt uns im Kampf gegen Corona.  Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen.
Weitere Informationen der Bundesregierung

Tipps für die richtige Hygiene

Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Hier erhalten Sie Informationen
 des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen:

(Here you can get information of the Hessian Ministry of Social Affairs and Integration to the coronavirus in different languages)

Verordnungen

rund um den Corona-Virus
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