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Update #138: 2G mit Abstands- und Hygienemaßnahmen

Ab Sonntag, 5. Dezember greifen strengere Regelungen für Veranstaltungen
1. Dezember 2021

Die Neuerungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen greifen insbesondere bei städtischen kulturellen Veranstaltungen. „Aufgrund der angespannten Lage in den Krankenhäusern unserer Region besteht Handlungsbedarf“, sagt Bürgermeister Klaus Kreß. Jochen Mörler, Fachbereichsleiter Soziales, Gesundheit, Kultur und Sport, ergänzt: „Weshalb bei städtischen Veranstaltungen neben der 2G-Regelung auch Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen.“

Das bedeutet, dass an den Veranstaltungen vollständig Geimpfte oder nachweislich Genesene teilnehmen dürfen. „Unsere Veranstaltungen überschreiten die Teilnehmerzahl von 100 Personen aktuell nicht, daher ist kein zusätzlicher Negativnachweis nötig“, erklärt Fachbereichsleiter Jochen Mörler, „Allerdings müssen Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.“ So muss eine medizinische Maske, OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare ohne Ausatemventil, getragen werden. Die Bestuhlung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln.

Die 2G-Regelung greift für alle Besucher:innen ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können mit einem gültigen Negativnachweis an der Veranstaltung teilnehmen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten Zutritt sofern sie ein schriftliches ärztliches Zeugnis und einen gültigen Negativnachweis vorlegen können. „Das Kammerkonzert des Ensembles Merian Quintett in der Trinkkuranlage am Sonntag wird somit als städtische Veranstaltung unter 2G mit Abstands- und Hygienemaßnahmen stattfinden“, sagt Jochen Mörler.

Informationen zu den weiteren Bestimmungen, angepasst an die gültige Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen, für Dienstleistungen Einzelhandel, Gastronomie, Freizeit, Sport, Gotteshäuser, Veranstaltungen und Übernachtungen sind ab dem 5. Dezember unter https://www.bad-nauheim.de/corona nachzulesen.