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Wald-Parkpflegewerk

Wald-Parkpflegewerk

Die Stadt Bad Nauheim hat im Januar 2016 ein Fachbüro mit der Erarbeitung eines umfangreichen Waldparkpflegewerkes beauftragt.

Zielsetzung und Zweck ist die Erstellung eines Rahmenplanes für die Gesamtanlage nach dem Denkmalschutzgesetz Hessen [HDSchG §2(3)] gewidmeten Waldanlagen der Stadt Bad Nauheim, die anteilig aus Stadt- und Frauenwald bestehen.

Grundlage für die Bearbeitungstiefe bildet das Ergebnisprotokoll „Anforderungen an ein Pflegekonzept für das Kulturdenkmal, Waldanlagen von Bad Nauheim (Kurzform Waldpark) aus Sicht der Landespflege“. Damit sind denkmalpflegerisch besonders wertvolle Bereiche als sogenannte „sinnstiftende Elemente“ definiert, für die ein detailliertes Waldparkpflegekonzept erstellt wurde.

Die Summe dieser Flächen beträgt ca. 62 ha. Sie befinden sich anteilig im Stadt- (47,5 ha) und im Frauenwald (14,5 ha). Für sie erfolgte die Analyse und Dokumentation der Entstehungsgeschichte und des aktuellen Bestandes, die Feststellung des Denkmalwertes sowie die Erarbeitung eines Programms für deren Pflege und gegebenenfalls Rekonstruktion. Hierbei gilt es, im Hinblick auf deren Denkmalwert, Lösungen zur Integration von aktuellen Erholungsnutzungen und forstlichen Belangen zu erbringen.

Da es sich bei den Waldanlagen der Stadt Bad Nauheim um forstästhetisch geprägte Wälder handelt, die man in Teilbereichen auch als Waldpark anspricht, ist das Pflegekonzept eine Kombination aus gartendenkmalpflegerischer, landschaftsarchitektonischer, forstwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Belange. Im Ergebnis erfolgt für die Waldbestände die „Übersetzung“ der gartendenkmalpflegerischen Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen in konkrete forstwirtschaftliche Handlungsvorgaben. Den rechtlichen Rahmen der Planung bilden das Landesdenkmalgesetz von Hessen, Bundesnaturschutz- und Bundeswaldgesetz.

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Wald-Parkpflegewerk
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