Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Sterbefall

Meldung im Standesamt

Sterbefall melden im Standesamt Bad Nauheim

Zuständige Stelle:
Das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eintrat.

Voraussetzung:
Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen und zwar in nachstehender gesetzlicher Reihenfolge:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat.
  • Sofern der Tod in einem Krankenhaus, einem Heim/Pflegeheim oder einer anderen öffentlichen Einrichtung eintrat, ist die jeweilige Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

Verfahrensablauf:
Der Sterbefall muss bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die/der Betroffene verstorben ist, grundsätzlich von einer der o.g. Personen angezeigt werden. In der Praxis wird das Bestattungsunternehmen, das Sie als Angehöriger mit der Durchführung der Beerdigung beauftragen, die Anzeige für Sie beim Standesamt durchführen. Ist die/der Betroffene in einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Krankenhaus) verstorben, so wird die dortige Verwaltung die Anzeige beim Standesamt schriftlich vornehmen.
Unnatürliche Todesfälle werden der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Frist/Dauer:
Die Anzeige hat spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall zu erfolgen. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.

Benötigte Unterlagen

Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung:

  • Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
  • Nachweis über den letzten Hauptwohnsitz des Verstorbenen (Hierzu kann der gültige, aktuelle Personalausweis dienen. Ggf, ist ersatzweise eine aktuelle Meldebescheinigung oder ein anderer geeigneter Nachweis über den tatsächlichen letzten Hauptwohnsitz beizubringen)
  • Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
  • Todesbescheinigung des Arztes (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil der Leichenschauscheine)

Bei ledigen Verstorbenen zusätzlich:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, ersatzweise Geburts- oder Abstammungsurkunde.

Bei verheirateten Verstorbenen zusätzlich:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, ersatzweise Heiratsurkunde.

Bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, ersatzweise Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (Das Datum der Rechtskraft muss dem Urteil zu entnehmen sein).

Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

Die vorzulegenden Urkunden sollten neuesten Datums sein!
Hinweis: Die Vorlage dieser Urkunden kann entfallen, wenn die Personenstandsbücher beim Bad Nauheimer Standesamt geführt werden. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen bei ausländischen Urkunden etc.). Bei fehlenden Urkunden erfolgt zunächst eine vorläufige Bestattungsfreigabe. Die tatsächliche Beurkundung erfolgt dann nach Vorlage der benötigten Unterlagen.


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Standesamtliche Urkunden, Hochzeit, Sterbefall, Geburt oder Namensänderung; im Standesamt sind Sie gut beraten.

Jessica Schwarzmeier | © Magistrat

Jessica Schwarzmeier

Standesamt

+49 (0) 6032 343-248 +49 (0) 6032 343-285 jessica.schwarzmeier@bad-nauheim.de Parkstraße 40/ Zimmer 0.02

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen von A bis Z
Mehr erfahren