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Schiedsamt

Schlichtungsverhandlungen

Schiedsamt

Das Schiedsamt führt Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Zweiten und Dritten Abschnitts des Hessischen Schiedsamtsgesetzes durch.

Typischerweise sind folgende Anliegen beim Schiedsamt an der richtigen Stelle:

  • kleinere strafrechtliche Angelegenheiten wie leichte Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, u. a.
  • vermögensrechtliche Angelegenheiten wie Grenzstreitigkeiten, Nachbarschaftsrecht, Lärm, u. a.

Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Schiedsamt hat nicht die Funktion des "Schiedsrichters" und hat daher keine Entscheidung über "Recht oder Unrecht" zu treffen. Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung "Schiedsfrau" oder "Schiedsmann", sie sind ehrenamtlich tätig.

Der Schiedsamtsbezirk umfasst die Kernstadt, Nieder-Mörlen, Rödgen, Schwalheim, Steinfurth und Wisselsheim.

Ansprechpartner

Günter Krause (Schiedsmann), Tel. +49 (0) 6032 - 92 33 707 (privat)
Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim
E-Mail: guenter.krause@schiedsmann.de

Burkhart Rüster (Vertreter), Tel. +49 (0) 6032 - 93 52 896 (privat)
Burgallee 21, 61231 Bad Nauheim
E-Mail: hbruester@t-online.de

 

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