Ausschank alkoholischer Getränke im Gaststättengewerbe
Durch das Hessische Gaststättengesetz ist die Erlaubnispflicht beim Betreiben einer Gaststätte mit Alkoholausschank entfallen. Stattdessen hat der Gewerbetreibende in diesen Fällen das Gewerbe spätestens 6 Wochen vor Beginn unter Beifügen der nachfolgenden, nicht mehr als 3 Monate alten Unterlagen anzuzeigen:
Die Dokumente unter 1. und 2. sind bei der für Sie zuständigen Meldestelle unter Angabe des Adressaten: „Magistrat der Stadt Bad Nauheim, FD 4.1, Parkstraße 36 – 38, 61231 Bad Nauheim“ unter Angabe des Verwendungszweckes „Gaststättengewerbe“ zu beantragen. Die Dokumente unter 3. bis 7. sind spätestens 6 Wochen vor Beginn / vor der Gaststätteneröffnung vollständig bei unserer Behörde einzureichen. Zu dieser Frist kommt jedoch noch die Beantragungszeit der Unterlagen hinzu. Der Gewerbetreibende/ die Gewerbetreibende sollte sich daher rechtzeitig mit den jeweiligen Behörden in Verbindung setzen, da viele Behörden eine persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung vornehmen.
Bei Personengesellschaften sind die genannten Unterlagen für alle vertretungsberechtigten Personen einzureichen. Sofern eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist der Anzeige ein aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug beizufügen.
Die Unterlagen zu Nr. 1., 2. und 5. sind für alle vertretungsberechtigten Personen (zum Beispiel Geschäftsführer) einzureichen.
Die Unterlagen Nr. 3. und 4 . sind sowohl für die juristische Person als auch für alle vertretungsberechtigten Personen einzureichen.
Bei der für Sie zuständigen Gewerbebehörde ist für die juristische Person ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart „9“) zu beantragen.
Der Anzeige ist ein aktueller vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug beizufügen.
Die Gewerbeanmeldung ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß dem Planungs- und Baurecht. Daher sollte sich der Gewerbetreibende vorher mit unserem Fachdienst Stadtplanung in Verbindung setzen, damit das Vorhaben den Vorschriften des Planungs- und Bauvorschriften entspricht.
Fachdienst "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: