Wenn Ihr Kind im Hochwaldkrankenhaus oder durch eine Hausgeburt in Bad Nauheim entbunden wurde, sind Sie bei uns richtig
Bei einer Entbindung im Hochwaldkrankenhaus, wird die Geburt Ihres Kindes von dort beim Standesamt angezeigt. In der Regel liegt uns diese Anzeige am nächsten oder übernächsten Werktag nach der Geburt Ihres Kindes vor. Erst dann können wir für Sie tätig werden.
Sie als Mutter bzw. Eltern bekommen im Krankenhaus zusätzlich vier Formulare wie z.B. die „Erklärung zum Vornamen eines Kindes“ ausgehändigt, die Sie bitte ausfüllen und die wir später für die Beurkundung benötigen.
Rufen Sie uns frühestens ein oder zwei Werktage nach der Geburt Ihres Kindes an. Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen, zu dem Sie bitte die zur Beurkundung benötigten Unterlagen mitbringen. Welche Unterlagen das sind, entnehmen Sie der folgenden Aufstellung. Im Einzelfall zusätzlich notwendige Dokumente, werden wir im Rahmen der telefonischen Terminvereinbarung mit Ihnen erörtern. Termine erfragen Sie bitte unter 06032/343298, Montag-Freitag zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr.
Im Rahmen Ihrer Vorsprache, führen wir die Geburtsanzeige des Krankenhauses mit den von Ihnen vorzulegenden Dokumenten zusammen. Wenn alle Dokumente vorliegen können Sie Ihre Geburtsurkunden innerhalb einer Woche in Empfang nehmen.
Bei Hausgeburten muss die Anzeige innerhalb einer Woche von Ihnen persönlich -unter Vorlage einer von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung- beim zuständigen Standesamt erfolgen.
Verheiratete Mütter
Unverheiratete Mütter
Allgemeine Hinweise
Sind Sie als Mutter nicht verheiratet, wird der Vater des Kindes grundsätzlich nicht in die Geburtsurkunde aufgenommen. Dies kann erst durch eine Anerkennungserklärung des Vaters erfolgen. Für die Eintragung der Vaterschaft empfehlen wir Ihnen, gemeinsam beim Jugendamt/Standesamt vorzusprechen.
Folgende Unterlagen des Vaters werden benötigt:
Die Anerkennungserklärung des Vaters und die zum rechtskräftig werden der Anerkennung benötigte Zustimmungserklärung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden:
Wenn der Vater zur Anerkennung der Vaterschaft nicht bereit ist, kann eine Klage beim Familiengericht erhoben werden. Das Jugendamt informiert über die rechtlichen Möglichkeiten.
Als volljährige Mutter haben Sie das alleinige Sorgerecht, sofern Sie und der Vater kein gemeinsames Sorgerecht durch entsprechende Sorge-Erklärungen begründen.
Gemeinsam mit dem Vater sind Sie sorgeberechtigt, wenn
Sorgeerklärungen können Sie bei einem Jugendamt beurkunden lassen.
Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen und ggf. einen Familiennamen zu erteilen. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf folgendes hin:
Standesamtliche Urkunden, Hochzeit, Sterbefall, Geburt oder Namensänderung; im Standesamt sind Sie gut beraten.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: