Fragen kostet nichts, daher sind mündliche Auskünfte grundsätzlich gebührenfrei
Im übrigen kann aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, eine Gebühren- und Auslagenermäßigung oder -befreiung gewährt werden.
Eine solche "soziale Härte" liegt vor, wenn der/die Antragsteller/-in
Gebührenfrei sind:
Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: