Gebührenbefreiung
Vermeidung sozialer Härten
Im übrigen kann aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, eine Gebühren- und Auslagenermäßigung oder -befreiung gewährt werden.
Eine solche "soziale Härte" liegt vor, wenn der/die Antragsteller/-in
Gebührenfrei sind:
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: