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Gebührenbefreiung

Vermeidung sozialer Härten

Gebührenbefreiung beantragen

Fragen kostet nichts, daher sind mündliche Auskünfte grundsätzlich gebührenfrei

Im übrigen kann aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, eine Gebühren- und Auslagenermäßigung oder -befreiung gewährt werden.

Eine solche "soziale Härte" liegt vor, wenn der/die Antragsteller/-in

  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhält,
  • das Existenzminimum sichernde Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhält.

Gebührenfrei sind:

  • Meldebescheinigung zur Vorlage bei einem deutschen Rentenversicherungsträger
  • Haushaltsbescheinigungen für Kindergeldsachen
  • Meldebescheinigungen zur Vorlage bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
  • Lebensbescheinigungen

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über entsprechende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der Kriegsopferfürsorge oder Studentenausweis.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

  Bürgerbüro Bad Nauheim | © Magistrat

Bürgerbüro Bad Nauheim

+49 (0) 6032 343-400 +49 (0) 6032 343-410 buergerbuero@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen von A bis Z
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