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Datenschutz-Info 

Passbehörde

Datenschutzinformation

 zur Verwendung personenbezogener Daten in der Pass-/Personalausweisbehörde

Aufgrund von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) werden die folgenden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten mitgeteilt:

Die Pass-/Personalausweisbehörde erfasst Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise (u. a. Name, Geburtsdatum und -ort, Lichtbild, Unterschrift) in Registern und Akten und übermittelt diese Daten zur Fertigung der Dokumente an den Dokumentenhersteller, die Bundesdruckerei GmbH. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, weshalb jeder Deutsche ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss. Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Personaldokument mitzuführen, welches den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist der Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Bürgerbüro, Parkstr. 36-38, 61231 Bad Nauheim, Telefon: 06032 / 343 (403-407), E-Mail: buergerbuero@bad-nauheim.de. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und sind zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Pass- bzw. Personalausweisgesetz, der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Passverwaltungsvorschrift.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Pass-/Personalausweisbehörden nur an andere Behörden und nur dann, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Pass-/Personalausweisregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen aufzubewahren. Die bei den Pass-/Personalausweisbehörden zum Zwecke der Ausstellung der Personaldokumente verpflichtend bzw. optional abzugebenden Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Dokuments zu löschen. Auch der Dokumentenhersteller speichert diese Daten nicht.

Den Datenschutzbeauftragten des Magistrats der Stadt Bad Nauheim erreichen Sie unter: Datenschutzbeauftragter der Stadt Bad Nauheim, Herr Rechtsanwalt Konrad Dörner, c/o Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, Telefon: 06032 / 9290835, E-Mail: datenschutz@bad-nauheim.de. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Hessischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

Stand: September 2019

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