Veröffentlicht am 20. Februar 2024 17:00 Uhr
Es wird bekannt gemacht, dass in der Stadt Bad Nauheim,
Gemarkung: Bad Nauheim
Flur: 13, Flurstücke: 280, 284, 285, 286, 289, 290, 296, 297, 298, 341/1, 341/12, 342, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383 und 384
Lagebezeichnung: Hermelinweg
eine Grenzfeststellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des
Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602), vorgenommen wurde. Über die Maßnahme und deren Ergebnisse wurde eine Niederschrift sowie eine zugehörige Skizze zur Niederschrift aufgenommen.
Diese Niederschrift sowie die Skizze zur Niederschrift können von den Betroffenen vom
24. Februar bis 09. April 2024 von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 14.00 Uhr in den Räumen des
Vermessungsbüro Vollmer, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur,
Straßheimer Straße 4, 61169 Friedberg, (Tel. 06031-71450) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen vorgenannte Maßnahmen kann innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe, bei dem
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.- Ing. Werner Vollmer,
Straßheimer Straße 4, 61169 Friedberg schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch
erhoben werden. Die Maßnahmen gelten zwei Wochen nach Ihrer Bekanntgabe als bekannt
gegeben.
Friedberg, den 12. Februar 2024, Aktenzeichen: 230553-0
gez. Vollmer, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur