Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Bad Nauheim
Zurück

Räumung ungepflegter Gräber

gemäß § 39 (3) Friedhofsordnung

Veröffentlicht am 28. September 2023 08:45 Uhr

 

Gemäß § 39 (1) Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim (FO) müssen alle Grabstätten im Rahmen der Vorschriften des § 38 FO hergerichtet und dauernd instandgehalten werden (Herrichtungsverpflichtung und friedhofswürdige Unterhaltung).

 

Die nachfolgenden Wahlgrabstätten wurden während der Dauer des Nutzungsrechts über einen längeren Zeitraum nicht entsprechend den oben genannten Bestimmungen der Friedhofsordnung in friedhofswürdiger Weise instandgehalten und gepflegt.

 

Friedhof Abteilung Grabnummer Grabart Nutzende Ungepflegt seit Grabname
Bad Nauheim 01 155 WG1 06.12.2041 29.08.2022 Filsinger
Bad Nauheim 07 322 WG1 25.08.2025 22.08.2022 Schön
Bad Nauheim 07 318 WG1 06.06.2025 15.05.2017 Bartholomäus
Bad Nauheim 07 229 WG1 11.03.2026 20.03.2023 Neumann

 

 

 

 

 

 

Grundsätzlich ist der oder dem Nutzungsberechtigten schriftlich eine angemessene Frist zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu setzen. Da die oder der Nutzungsberechtigte allerdings nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, wurde als Aufforderung ein Aufkleber oder ein Hinweisschild auf dem Grabmal bzw. der sonstigen baulichen Anlage angebracht bzw. aufgestellt.

 

Nachdem diese Aufforderung zur Instandhaltung und Pflege der Grabstätte nicht umgesetzt wurde, wird die Friedhofsverwaltung die Grabstätte gemäß § 39 (3) FO abräumen, einebnen und einsäen.

 

Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen werden von der Friedhofsverwaltung binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung entfernt.

 

Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Die Friedhofsverwaltung wird diese Grabmale und baulichen Anlagen entsorgen.

 

Fachbereich Stadtentwicklung Friedhofsverwaltung

Homburger Straße 76  

61231 Bad Nauheim   

Telefon 06032/1705

 

 

Bad Nauheim, 27.09.2023

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

Weitere Bekanntmachungen