Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Bad Nauheim
Zurück

Bekanntmachung über die Festsetzung der Steuern und Abgaben

für das Kalenderjahr 2023

Veröffentlicht am 6. Januar 2023 10:00 Uhr

 

Gemäß den Bestimmungen des § 99 Abs. 1 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung gelten die für das Kalenderjahr 2022 festgesetzten Steuern unverändert weiter.

 

Für folgende Steuern und Abgaben wird auf die Erteilung von Bescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet:

 

  • Gewerbesteuer
  • Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Müllgebühren, Regenwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren)
  • Hundesteuer
  • Zweitwohnungssteuer

 

Für alle Steuerschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden durch diese Amtliche Bekanntmachung die Steuern für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe und den Raten festgesetzt. Sollten sich die Bemessungsgrundlagen ändern, ergeht ein Änderungsbescheid.

 

Grundlage für die Zahlungen der Steuern und Abgaben sind die Beträge, die mit dem zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzt wurden.

 

Die vierteljährlichen Raten der Steuern für das Kalenderjahr 2023 sind am 15.02.2023, 15.05.2023, 15.08.2023 und 15.11.2023 fällig.

 

Für Jahreszahler sind die Steuern und Abgaben in einer Summe zum 01.07.2023 fällig.

 

Soweit dem Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Fachdienst 3.1 (Finanzverwaltung/Kasse) SEPA- Lastschriftmandate (Einzugsermächtigungen) vorliegen, werden die fälligen Raten abgebucht.

 

Alle Steuerzahler, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, die Steuern termingerecht zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

 

Mit dem Tag der Amtlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

 

Ihre Rechte

 

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Fachdienst 3.1 (Finanzverwaltung/ Steuern und Abgaben), Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, erhoben werden.

 

 

Bad Nauheim, den 06.01.2023

 

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Peter Krank, Erster Stadtrat

Weitere Bekanntmachungen