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Amtliche Bekanntmachungen

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Bauleitplanung der Stadt Bad Nauheim

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Steinfurth Süd“

Veröffentlicht am 1. Juni 2021 22:37 Uhr

 

hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

zu 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Steinfurth Süd“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB orts-üblich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in der Gemarkung Steinfurth und wird im Norden durch die Bebauung entlang der Straße „Im Amselfeld“, im Osten und Süden durch landwirt-schaftlich genutzte Flächen sowie im Westen durch die Straße „Zum Sauerbrunnen“ (Kreisstraße K 173) begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 1,1 ha.

 

Die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung bestehen in der Erweiterung des Stellplatzangebots der Sporthalle Steinfurth. Zusätzlich soll die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit Auf- und Abstellflächen von Maschinen und Kartonagen für einen Rosenbetrieb planungsrechtlich ermöglicht werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung ge-mäß § 2 Abs. 4 BauGB.

 

zu 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebau-ungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten zum Thema Schallschutz findet in der Zeit vom 2. Juni 2021 bis einschließlich 18. Juni 2021 – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im zweiten Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19 während der allgemeinen Dienststunden statt:

 

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Aufgrund der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Rat-haus für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglich. Die Einsichtnahme ist daher nur nach telefonischer Terminvereinbarung vorab unter der Rufnummer 06032343–292 oder –316 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@bad-nauheim.de möglich.

 

Der Öffentlichkeit wird innerhalb der Auslegungsfrist Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellung-nahme (schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift) gegeben.

 

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im städtischen Internet-Auftritt (www.bad-nauheim.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der frühzeitigen Beteiligung zusätzlich unter www.bad-nauheim.de/bplanver digital zur Verfügung.

 

 

Bad Nauheim, 31. Mai 2021

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Klaus Kreß, Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 74 „Steinfurth Süd“ | © Magistrat

Bebauungsplan „Steinfurth Süd“

Abbildung 1: Abgrenzung des Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt)

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