Veröffentlicht am 19. April 2021 14:00 Uhr
Das Mitglied des Ortsbeirats Nieder-Mörlen, Frau Talisa Philipp, wohnhaft Adalbert-Stifter-Straße 2, 61231 Bad Nauheim, hat ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Nieder-Mörlen am 12. April 2021 niedergelegt.
Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rück der oder die nächste noch nicht berufene Bewerberin oder Bewerber des Wahlvorschlags der FREIEN WÄHLER/UWG Bad Nauheim nach.
Herr Markus Philipp, als nächstfolgender noch nicht berufene Bewerber des Wahlverschlags mit den meisten Stimmen hat erklärt, dass er auf das Mandat verzichtet (§ 34 KWG Abs. 2 Satz 2).
Frau Katharina Deutscher, wohnhaft Frankfurter Straße 271, 61231 Bad Nauheim, rückt als nächste Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der FREIEN WÄHLER/UWG Bad Nauheim in den Ortsbeirat Nieder-Mörlen nach.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Nauheim, 19.04.2021
Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim
Michael Knorr