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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Bad Nauheim
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Feststellung des Wahlleiters

Nachrücken eines Mitglieds in die Stadtverordnetenversammlung

Veröffentlicht am 26. Juni 2020 08:59 Uhr

 

Der Stadtverordnete, Herr Dr. Christian Troidl, ist am 1. Juni 2020 aus Bad Nauheim verzogen und hat dadurch seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung durch Verlust die Wählbarkeit verloren.

 

Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Bündnis90/DIE GRÜNEN, Frau Constanze Dahler- Perera, Rotdornstraße 4, 61231 Bad Nauheim, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim nach.

 

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

 

Bad Nauheim, 25.06.2020

Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim

Michael Knorr

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