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Amtliche Bekanntmachungen

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Festsetzung der Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2020

Gemäß den Bestimmungen des § 99 Abs. 1 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung gelten die für das Kalenderjahr 2019 festgesetzten Steuern unverändert weiter.

Veröffentlicht am 10. Januar 2020 12:21 Uhr

 

Für folgende Steuern wird auf die Erteilung von Bescheiden für das Kalenderjahr 2020 verzichtet:

 

  • Gewerbesteuer
  • Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Müllgebühren, Regenwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren)

 

Für al1le Steuerschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden durch diese Amtliche Bekanntmachung die Steuern für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2019 veranlagten Höhe und den Raten festgesetzt. Sollten sich die Bemessungsgrundlagen ändern, ergeht ein Änderungsbescheid.

 

Grundlage für die Zahlungen der Steuern und Abgaben sind die Beträge, die mit dem zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzt wurden.

 

Die vierteljährlichen Raten der Steuern für das Kalenderjahr 2020 sind am 15.02.2020, 15.05.2020, 15.08.2020 und 15.11.2020 fällig.

 

Für Jahreszahler sind die Steuern und Abgaben in einer Summe zum 01.07.2020 fällig.

 

Soweit beim Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Fachdienst 3.1 (Finanzverwaltung/Kasse) SEPA- Lastschriftmandate (Einzugsermächtigungen) vorliegen, werden die fälligen Raten abgebucht.

 

Alle Steuerzahler, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, die Steuern termingerecht zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

 

Mit dem Tag der Amtlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

 

Ihre Rechte

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Fachdienst 3.1 (Finanzverwaltung/ Steuern und Abgaben), Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, erhoben werden.

 

 

Bad Nauheim, den 09.01.2020

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim

Peter Krank, Erster Stadtrat

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