Veröffentlicht am 6. Dezember 2019 09:40 Uhr
Nach § 123a der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), ist der Beteiligungsbericht in der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung zu erörtern und die Einwohner der Stadt sind über die Vorlage des Beteiligungsberichts zu unterrichten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28. November 2019 den Beteiligungsbericht 2019 für das Geschäftsjahr 2018 zur Kenntnis genommen.
Mit dem Beteiligungsbericht werden auf der Basis der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2018 die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie Stiftungen der Stadt Bad Nauheim dargestellt.
Der Beteiligungsbericht 2019 liegt zur Einsichtnahme
ab Montag, den 9. Dezember 2019 bis einschließlich
Freitag, den 20. Dezember 2019,
während der Dienststunden (Mo., Di., Do. von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mi. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38 (Bürgerbüro), Erdgeschoss, an der Information, aus.
Bad Nauheim, den 05.12.2019
Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
Klaus Kreß, Bürgermeister