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Körperpflegebetriebe, Wochenmarkt, Sondernutzung

Update #021
23. März 2020

Weitere Schließungen
Der Bund und die Länder haben am Sonntag ein bundesweit geltendes Kontaktverbot beschlossen, das unter anderem Treffen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verbietet, mit Ausnahme von Familien und Angehörigen des eigenen Hausstands. Neue Regelungen gelten auch für Dienstleister im Bereich der Körperpflege. Ab sofort müssen Frisöre, Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Massage-Salons ihre Betriebe schließen.

Wochenmarkt findet weiter statt
Bürgermeister Klaus Kreß: „Der Bad Nauheimer Wochenmarkt versorgt die Bevölkerung auch weiterhin mit frischem Obst, Gemüse, Backwaren, Wurst, Käse und anderen regionalen Produkten. Wir weisen in diesem Zusammenhang noch einmal besonders auf die notwendigen Hygieneregeln und das angeordnete Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern hin. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten, gerade, weil sich Kunden in Warteschlangen näher kommen können. Unsere Mitarbeiter der Ordnungspolizei werden das auch kontrollieren.“

Sondernutzung
Bisher erteilte Sondernutzungserlaubnisse für die Außenbewirtung und Warenpräsentation werden ab der Schließung der Gaststätten (Samstag, 21. März, 12 Uhr) bis auf Weiteres widerrufen. Derzeit werden auch keine neuen Erlaubnisse ausgestellt. „Gezahlte Gebühren für Zeiten nach der Schließung werden zurückerstattet“, so Rathauschef Kreß. „Wenn sich die Coronalage wieder entspannt, müssen Gastronomen und Einzelhändler für dieses Jahr keinen neuen Antrag auf Sondernutzung stellen, da der ursprüngliche gültig bleibt. Die Gebühr wird dann anteilig erhoben“, erklärt Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Peter Krank.