Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung | © pixabay
bürgernah

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Infoveranstaltung des städtischen Familienbüros am 22. September klärt wichtige Fragen
16. September 2020

Das Themenfeld Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bewegt viele Men­schen. Es stellen sich dabei Fragen wie: Brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Was muss ich dabei beachten? Was ist eine Betreuungsverfügung und worin unterschei­det sie sich von einer Vorsorgevollmacht? Ab welchem Alter und für welche Fälle benötige ich solche Vollmachten? Wann ist eine Patientenverfügung erforderlich?

Das Familienbüro der Stadt Bad Nauheim bietet regelmäßig kostenlose Informati­onsveranstaltungen zu diesem wichtigen Themen­komplex an. Die nächste findet am kommenden Dienstag, dem 22. September, um 17 Uhr im Erika-Pitzer-Begeg­nungszentrum in der Blücherstraße 23 in Bad Nauheim statt. Gestützt auf ihre lang­jährige Erfahrung wird Gabriele Zeeb, die ehemalige Leiterin der Betreuungsbe­hörde des Wetteraukreises, fundierte Erläuterungen, Hintergrundinformationen und praxisnahe Antworten auf persönliche Fragen rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist jedoch begrenzt und da­her ist eine Anmeldung erforderlich. Interessierte können sich unter Telefon 06032/ 343-574 oder per E-Mail, familienbuero@bad-nauheim.de, anmelden. Es gelten die aktuellen Hygieneregeln. Die Besucher*innen werden gebeten, auf aus­reichend Ab­stand und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Erreichen des Sitz­platzes zu achten. Eine Teilnehmerliste zur Nachverfolgung wird geführt.