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Antrag eines Bewohnerparkausweises (Sonderparkberechtigung für Bewohner)

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Bewohnerparkausweis & Bewohnerparkgebiete in Bad Nauheim

Durch die Erklärung eines Gebietes zum Bewohnerparkgebiet wird die Nutzung der im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen Parkflächen für die Allgemeinheit eingeschränkt (z.B. zeitliche Begrenzungen, Parkticketpflicht, Parkscheibenpflicht…).

Anwohner des Wohngebietes haben die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen (Bewohnerparkausweise) bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, um von diesen Einschränkungen ausgenommen zu werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt jeweils nur für das Fahrzeug / die Fahrzeuge, für die sie beantragt wurde.

Bewohnerparkausweis Online

Hier können Sie die Beantragung und Bezahlung eines Bewohnerparkausweises online durchführen und den Parkausweis anschließend zu Hause ausdrucken.

Für Bewohnerparkausweise werden Gebühren in Höhe von 15 € pro Halbjahr erhoben. Der maximale Beantragungszeitraum beträgt zwei Jahre. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in einem der vorgenannten Bewohnerparkgebieten meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Ein gemeldeter Gewerbebetrieb in einem der Bewohnerparkbereichen berechtigt nicht zur Ausstellung eines Bewohnerparkausweises.

Die Beantragung kann auch weiterhin bei der Straßenverkehrsbehörde durch Übersendung des Antragsformulars inklusive der Anlagen per Post, E-Mail oder Fax erfolgen.

Bewohnerparkgebiete

Bewohnerparkgebiet 1 - Rund um das Schulzentrum
  • Am Gradierwerk
  • Beethovenstraße
  • Berliner Straße
  • Mozartstraße
Bewohnerparkgebiet 2 – westlich des Bahnhofs
  • Am Steinfurther Weg
  • Bahnhofsallee
  • Benekestraße
  • Blumenstraße
  • Bodestraße
  • Ernst-Moritz-Arndt-Straße (zwischen Bahnhofsallee und Benekestraße)
  • Frankfurter Straße (zwischen Bahnhofsallee und Steinfurther Straße)
  • Hermann-Ehlers-Straße
  • Küchlerstraße
  • Ludwigstraße (zwischen Bahnhofsallee und Kurpark)
  • Rittershausstraße
  • Rotdornstraße
  • Steinfurther Straße
  • Stiftstraße
  • Tulpenweg
  • William-Kerckhoff-Straße
Bewohnerparkgebiet 3 – östlich des Bahnhofs
  • Goethestraße
  • Eleonorenring
  • Ernst-Moritz-Arndt-Straße (zwischen Bahnhofsallee und Lindenstraße)
  • Frankfurter Straße (zwischen Bahnhofsallee und Eleonorenring)
  • Lessingstraße
  • Lindenstraße
  • Ludwigstraße (zwischen Bahnhofsallee und Zanderstraße)
  • Luisenstraße
  • Schillerstraße
  • Uhlandstraße
Bewohnerparkgebiet 4 – Goldsteinsiedlung
  • Adlerweg
  • Bussardweg
  • Falkenweg
  • Habichtweg
  • Milanweg
  • Merlinweg
  • Rohrweihenweg
  • Sperberweg
Bewohnerparkgebiet 5 – Innenstadt (Sa. / So.) 
  • Aliceplatz
  • Alicestraße
  • Alexej-Maltzew-Gässchen
  • Burgpforte
  • Ernst-Ludwig-Ring (zwischen Karlstraße und Kurstraße)
  • Friedrichstraße
  • Hauptstraße (zwischen Kurstraße und Friedrichstraße)
  • Kurstraße (zwischen Ernst-Ludwig-Ring und Parkstraße)
  • Karlstraße (zwischen Parkstraße und Ernst-Ludwig-Ring)
  • Parkstraße (zwischen Zanderstraße und Burgstraße / Burgallee)
  • Reinhardtstraße
  • Ritterstraß
  • Schnurstraße (zwischen Apfelstraße und Burgstraße)
  • Schulstraße
  • Stresemannstraße
Bewohnerparkgebiet 6 - Usa-Viertel (ab 15.10.2021)
  • Alfred-Martin-Straße
  • Am Deutergraben
  • Kochstraße
  • Langsdorffstraße
  • Schwalheimer Straße (zwischen Friedberger Straße und Zanderstraße, südlich)
  • Söderweg
  • Usastraße
  • Waitz-von-Eschen-Straße

Für die Einführung von Bewohnerparkgebieten gibt es strenge rechtliche Vorgaben und Voraussetzungen. Entsprechend eignet sich nicht jedes Wohngebiet für eine Ausweisung als Bewohnerparkgebiet.

Beispielsweise ist die Anordnung eines Bewohnerparkgebietes nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Zudem muss für den daraus entstehenden Verdrängungsprozess in unmittelbarer bzw. zumutbarer Nähe ausreichend Parkraum vorhanden sein.


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Fachdienst "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"

Stefan Hofmann

Stefan Hofmann

Straßenverkehrsbehörde

+49 (0) 6032 343-204 +49 (0) 6032 343-246 stefan.hofmann@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 3.03
Justin Richter | © Magistrat

Justin Richter

Straßenverkehrsbehörde

+49 (0) 6032 343-354 +49 (0) 6032 343-246 justin.richter@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 3.03

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Sonderparkberechtigung für Bewohner
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