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Forst

in Bad Nauheim

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Bestellung von gerücktem und aufgearbeiteten Polterholz für Brennholzzwecke

Die Bestellung von gerücktem und aufgearbeiteten Polterholz für Brennholzzwecke erfolgt nicht mehr über den örtlichen Förster, sondern über das Internet:

Polterholz aus dem Staatswald

Im Staatswald des Forstamts Nidda müssen Bestellungen durch den Brennholzkäufer auf der Internetseite von HessenForst eingegeben werden. Die zuständige Datei finden Sie auf der Startseite unter „Brennholzanfrage“.

Polterholz aus dem Kommunalwald

Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wetterau in Büdingen verkauft das Holz für die Kommunen im Bereich des Forstamts Nidda.

Die Bestellung von gerücktem und aufgearbeiteten Polterholz für Brennholzzwecke erfolgt über die FBG und nicht mehr über den Förster. Hierzu gehen Sie im Internet auf die Seite der FBG und tippen auf der Seite „Brennholz“ Ihre Daten ein. www.fbg-wetterau.de

Abraumholz aus dem Kommunalwald

Die Bestellung von Abraumholz für Brennholzzwecke erfolgt weiterhin über den örtlichen FOI Eckhard Richter unter 0 60 47 – 96 57 26 oder 0160 – 47 06 617.

Die Kosten für einen Raummeter Abraumholz betragen in der Saison 2024 für Buche 40,00 €, Eiche / Esche / Ahorn 35,00 € und Nadelholz 28,00 €.

Der Selbstwerber erhält einen Berechtigungsschein zur Wegenutzung und Aufarbeitung von Brennholz im Stadtwald. Bei Fahrten zum Vertragszweck (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) ist dieser im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe mitzuführen. Der allgemeine Forstverkehr (auch Holz-LKW's) darf nicht behindert werden.

Das Befahren nicht befestigter Forstwege und markierter Rückegassen ist nur bei geeigneter Witterung (Trockenheit und Forst) gestattet! Das Befahren des Waldbodens abseits der markierten Rückegassen ist grundsätzlich verboten!

Das Aufstapeln von Holz hat nicht an lebenden Bäumen und für Waldbesucher sicher zu erfolgen.

Wegesperrschranken müssen nach dem Verlassen des Waldes wieder geschlossen werden.

Ein Nachweis über die Teilnahme an einem von Hessen-Forst anerkannten qualifizierten Motorsägen-Lehrgang ist der Revierleitung oder der von Hessen-Forst beauftragten Person vor Arbeitsbeginn vorzuzeigen. Unabhängig von dieser Pflicht zur Nachweisführung führt der Selbstwerber seine Werkzeuge und Maschinen auf eigene Gefahr.

Abgabemengen

Die Abgabemenge pro Haushalt beträgt maximal 10 Festmeter. Diese Menge kann allerdings nicht garantiert werden.

Die Bestellungen von FBG Büdingen und dem Staatswald werden abgeglichen, damit sind Doppelbestellungen bei beiden Anbietern nicht möglich, um eine erhöhte Holzmenge von mehr als 10 Festmeter zu bekommen.

Forstbetriebsplanung Stadtwald Bad Nauheim 2021

Forstbetriebsplanung als Grundlage für planmäßige und nachhaltige Forstwirtschaft
In Hessen sind Waldbesitzer mit einer Betriebsfläche ab 100 ha verpflichtet, ihre forstlichen Ziele in Betriebsplänen festzulegen.

Die Forstbetriebsplanung erfasst den aktuellen Waldzustand und plant die notwendigen Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre. Darüber hinaus stellt sie im Sinne einer Erfolgskontrolle den Vollzug im abgelaufenen Planungszeitraum den entsprechenden Zielvorgaben gegenüber. Besonderheit der Forstbetriebsplanung ist der langfristige Betrachtungszeitraum: Bäume, die wir heute ernten, haben unsere Vorfahren gepflanzt – sie wurden viele Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte lang gepflegt. Und unsere aktuellen Maßnahmen wirken sich im Wald über Jahrzehnte aus.

Die Forstbetriebsplanung betrachtet nicht nur die Nachhaltigkeit der Holznutzung, sondern unterzieht die gesamten „Wohlfahrtswirkungen“ des Waldes einer Analyse und erarbeitet entsprechende Handlungsvorgaben für die einzelnen Bereiche, wie z.B. den Klima-, den Wasser- und den Naturschutz sowie die Erholungsfunktion.

Für nähere Informationen zum Leistungsumfang der Forstbetriebsplanung für den Stadtwald Bad Nauheim kann der Schlussbericht der Forstbetriebsplanung Stadtwald Bad Nauheim 2021 im FD Stadtplanung – Peter Heumüller, 0 60 32 – 343 259 eingesehen werden.


Wir helfen Ihnen gerne weiter

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Peter Heumüller

Grünflächenplanung

+49 (0) 6032 343-259 +49 (0) 6032 343-422 peter.heumueller@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 2.12

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung
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