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Abmeldung 

nach dem Meldegesetz

Abmeldung nach dem Meldegesetz

Wer ins Ausland verzieht oder eine Nebenwohnung aufgibt, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht zur Abmeldung dem, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.

Grundsätzlich ist die Abmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).

Der Abmeldeschein kann auch mit der Post übersandt werden. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben vollständig sind. Geben Sie bitte für evtl. Rückfragen Ihre Telefonnummer an.

online-Beantragung

Sie können hier online eine Nebenwohnung in Bad Nauheim abmelden.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

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Bürgerbüro Bad Nauheim

+49 (0) 6032 343-400 +49 (0) 6032 343-410 buergerbuero@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Dienstleistungen

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