Symbolbild Kandidaten für Wahl | © Magistrat
bürgernah

Kandidaten für Seniorenbeirat gesucht

Wahlvorschläge bis 30. April möglich
27. März 2024

Die Seniorenbeiratswahl findet am 30. September 2024 statt. Der Seniorenbeirat wird für vier Jahre gewählt und setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Der Seniorenbeirat ist ein, von der Stadtverordnetenversammlung eingerichtetes, überparteiliches und überkonfessionelles Gremium. Die Aufgaben des Seniorenbeirats bestehen in der Mitsprache und Mitwirkung bei der Planung, Koordinierung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen und gesellschaftlichen Situation der älteren Generation. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Mitbürger:innen in der Öffentlichkeit und gegenüber Institutionen, Behörden und Verbänden, die mit Angelegenheiten der Senioren befasst sind.
Der Seniorenbeirat hält regelmäßig Sitzungen und berichtete einmal jährlich in einer Delegiertenversammlung über die, im abgelaufenen Geschäftsjahr, geleistete Arbeit. An den Sitzungen nehmen jeweils mit beratender Stimme ein Mitglied des Magistrats und ein Mitglied des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren teil. Damit ist eine ständige Verbindung zu den städtischen Gremien gewährleistet.

Kandidatenaufstellung bis zum 30. April möglich
Die Wahl findet nach den Regeln der Briefwahl statt. Kandidatinnen und Kandidaten können sich bis zum 30. April 2024 aufstellen lassen. Voraussetzungen dafür sind die Vollendung des 65. Lebensjahrs sowie Bad Nauheim als Hauptwohnsitz. Um sich als Kandidat:in zur Wahl aufstellen zu lassen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder werden Kandidaten von den Vereinigungen vorgeschlagen, die in der Seniorenarbeit aktiv sind und als solche vom Seniorenbeirat festgestellt wurden. Jede Vereinigung kann zwei Kandidat:innen benennen. Oder aber Einwohnerinnen und Einwohner lassen sich benennen oder bewerben sich unabhängig um einen Sitz in dem Seniorenbeirat, vorausgesetzt mindestens zehn Bad Nauheimer:innen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben sich auf einer Unterschriftenliste für diese Person ausgesprochen.

Info: Kandidatenvorschläge können schriftlich an den Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Familienbüro, Postfach 1669, 61216 Bad Nauheim, eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss in schriftlicher Form vorliegen und folgenden Inhalt haben: Name und vollständige Adresse der oder des Einreichenden, Schriftliche Benennung der Kandidatin/ des Kandidaten durch eine in der Seniorenarbeit aktive Seniorenvereinigung, bzw. Unterstützer-Liste mit Namen, Anschrift und Unterschrift von mindestens zehn wahlberechtigten Personen, die die Kandidatur befürworten. Von den Kandidaten werden folgende Informationen benötigt: Name und vollständige Anschrift einschl. Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Lichtbild, Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung in der Bewerberliste.
Katja Augustin vom städtischen Familienbüro steht als Ansprechpartnerin, telefonisch unter 06032-343 309 oder per E-Mail an katja.augustin@bad-nauheim.de zur Verfügung.