Die Online-Anhörung ermöglicht Betroffenen in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren, sich über einen auf den jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Anhörungsportal anzumelden. Nach Anmeldung im Anhörungsportal können sich die betroffenen zum Verfahren äußern oder beispielsweise Beweisfotos aufrufen. Im Anhörungsportal eingegebene Antworten werden unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten.
Die Daten der Betroffenen sind geschützt. Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank aufgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert.
Für die Online Anhörung benötigen Sie eines der nachfolgenden Dokumente, welches auf dem Postweg durch die Ordnungsbehörde Bad Nauheim versandt wurde:
Fachdienst "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden: