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Europa

in Bad Nauheim

Europa in Bad Nauheim

Grenzenlos reisen, mit demselben Geld zahlen und überall arbeiten oder studieren – dafür steht Europa.

Für Bad Nauheim hat die Politik der Europäischen Union eine Menge direkter Auswirkungen in Sachen Wirtschaft, Klima- oder Verbraucherschutz. Damit prägen die Entscheidungen des Europäischen Parlaments das Leben vor Ort. Digitalisierung, freies WLAN, integriert betrachtete Mobilitätslösungen und die Auswirkungen von Migration auf unsere Stadtgesellschaft sind Themen, die in unserer Stadt eine große Rolle spielen. Bad Nauheim lebt von und mit der Europäischen Idee.

Europawahl 2024

Die Europawahlen sind eine der größten demokratischen Wahlen der Welt. Alle fünf Jahre wird ein neues Europäisches Parlament gewählt: Am 9. Juni ist es so weit. Insgesamt werden 720 Abgeordnete gewählt, davon 96 Europaabgeordnete in Deutschland. Jede Stimme zählt! Erstmalig wurde bei dieser Europawahl das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt.

Wer darf wählen?

Voraussetzung ist, dass sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet,
  • in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Wie wird gewählt?

Insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen wurden in Deutschland zur Europawahl 2024 zugelassen. Auf dem Stimmzettel sind jeweils die ersten 10 Kandidierenden der jeweiligen Parteien aufgeführt. Man wählt jedoch keine einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten, sondern entscheidet sich für eine Partei und setzt dort sein Kreuz. Da die CDU in allen sechzehn Bundesländern mit einer jeweils eigenen Landesliste antritt, gibt es demnach 16 unterschiedliche Stimmzettel.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wahlscheinanträge werden nur bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr entgegengenommen.

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