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Schutz des Grünbestandes

Leitbild

Leitbild „Schutz des Grünbestandes“

Die Qualität der Stadt wird auch durch ihren Grünanteil definiert. 

Bäume sind die für Jeden sichtbaren Strukturen, die zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Bad Nauheims beitragen. Die Bedeutung des Baumschutzes wird bereits an Artikel 26a der Hessischen Verfassung deutlich, wonach der Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen worden ist.

Bad Nauheim ist in herausragender Weise als Kur- und Fremdenverkehrsstadt mit einer über 170 Jahre alten Kurtradition bekannt. Diese besonderen Eigenschaften Bad Nauheims stellen Wirtschaftsfaktoren dar, deren Wert auch vom Erscheinungsbild des Grünbestandes im baurechtlichen Innenbereich der Stadt bestimmt wird. Neben dem stadtbildprägenden Baumbestand im öffentlichen Raum ist der private Baumbestand ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Stadtgrüns.

Das Leitbild appelliert an die Verantwortung aller Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie aller Nutzungsberechtigten für die Baumpflege, -erhaltung und -neupflanzung in der Stadt. Es soll mithelfen, den Baumbestand der Kur- und Gesundheitsstadt Bad Nauheim für die Zukunft nachhaltig zu sichern. Städtische Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen oder öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Bad Nauheims werden von der Stadtverwaltung im Sinne des Leitbilds kontrolliert, gepflegt und geschützt.

Das Leitbild beschränkt sich auf Bäume, da diese neben ihrer ökologischen Bedeutung den entscheidenden stadtbildprägenden Anteil besitzen. Bäume sind für Vögel und andere Tiere in der bebauten Stadt wichtige Rückzugsräume, Nahrungsquellen sowie Brut- und Schlafplätze.

Die Wohlfahrtswirkung von Grünbeständen, vor allem von Bäumen besteht in der

  • Belebung, Auflockerung und Gliederung des Stadtbildes
  • Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas
  • Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen
  • Erhaltung eines Lebensraumes für Vögel und andere Tiere
  • Möglichkeit des Naturerlebnisses.

Besondere Aufmerksamkeit benötigen nach den Schutzzielen des Leitbildes folgende Grünbestände: Laubbäume und Ginkgobäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm in 100 cm Stammhöhe gemessen.

Große und alte Bäume benötigen im Gegensatz zu anderen Elementen der Grünbestände einen langen Zeitraum, um ihren überdurchschnittlichen Wert zu gewinnen. Ihre Beseitigung oder Beeinträchtigung ist deshalb immer ein überdurchschnittlicher Verlust an den aufgeführten Wohlfahrtswirkungen. Diese Bäume sind deshalb als herausragender Bestandteil der Grünbestände der Stadt Bad Nauheim nach Maßgabe dieses Leitbildes besonders pfleglich zu behandeln.

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