Ressourcen. Bewusst. Sein.

Gemeinsam für ein zukunftsfähiges Bad Nauheim

Ressourcen.Bewusst.Sein. | Für ein zukunftsfähiges Bad Nauheim

Der kritischen Situation auf den Energiemärkten, der drohenden Gasmangellage und der aktuellen Trinkwasserverfügbarkeit können wir nur gemeinsam begegnen.  

Die Versorgung mit Gas ist derzeit gewährleistet. Allerdings wird Deutschlands Abhängigkeit von russischen Energieimporten auch in Bad Nauheim dazu führen, dass wir uns auf steigende Gaspreise einstellen müssen.  Energieengpässe drohen. Die Trockenheit der vergangenen Jahre hat zu einer Trinkwasserknappheit in Bad Nauheim und der Region geführt. Daher müssen wir besonders sorgsam mit unseren Ressourcen umgehen und gemeinsam sparen - jetzt! Die Stadtverwaltung leistet ihren Beitrag - doch nur gemeinsam wird unser Handeln wirken.

Unser Beitrag zu Bad Nauheims Ressourcen.Bewusst.Sein


Wir sind bereits seit einiger Zeit auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Doch neben Nachhaltigkeitsagenda, Klimaschutzkonzept, Zukunftswerkstatt und "Ein Donut für Bad Nauheim", gilt es jetzt kurzfristig zu reagieren und dem drohenden Energieengpass entgegenzuwirken. Wir versuchen viel einzusparen und den Eingriff in das Leben der Menschen möglichst gering zu halten. Das tun wir konkret:

Gebäude
Die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude im Stadtgebiet wurde auf das notwendige Minimum reduziert. Dort wo noch Lichter brennen, ist dies aus Sicherheitsgründen erforderlich. 
Usa Wellenbad
Das Hallenbad und die Becken im Innenbereich sind in Betrieb. Um Ressourcen einzusparen, sind die Whirlpools, die Sauna und auch das Außenbecken außer Betrieb.
Stadtgebiet
Die Straßenbeleuchtung in der Bad Nauheimer Kernstadt und in Nieder-Mörlen ist auf LED umgestellt. Zudem erfolgt eine Dimmung ab Einbruch der Dämmerung auf 50 Prozent, wodurch sich ein Einsparpotenzial von 50.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr ergibt. In den Stadtteilen Steinfurth, Rödgen, Wisselsheim und Schwalheim wird die LED-Umrüstung durch den Energieversorger Ovag vollzogen. Eine Dimmung erfolgt ab 20 Uhr (ca. 1.000 Leuchten/Einsparpotenzial ca. 29.000 kWh).
Rathaus
Das Rathaus und die Verwaltungsgebäude werden so energieeffizient wie möglichbetrieben Die Raumtemperatur wird auf 19 Grad reduziert. Flure, Foyers und Toiletten werden lediglich zum Frostschutz beheizt. Die Beleuchtung wurde reduziert und die Durchlauferhitzer abgeschaltet. Klimageräte laufen nur für Serverräume, die IT-Infrastruktur wurde bereits in den letzten Jahren optimiert und auch die Mitarbeiter:innen werden sensibilisiert.
Wasser im Stadtgebiet
Zahlreiche Brunnen sind aktuell abgeschaltet.  Dazu zählen der Schuckhardtsbrunnen am Aliceplatz, die Sprudel in der Stresemannstraße, die Brunnen an der Hauptstraße (Herzbrunnen und Marktplatzbrunnen) und Reinhardsstraße. Der Tritonbrunnen und der Wasserfall im Kurpark werden mit Teichwasser betrieben. Auch das Becken vor der Konzertmuschel in der Trinkkuranlage wird nicht gefüllt.
Sportstätten
Die Raumtemperatur in den Sportstätten wird, nach Empfehlung des Wetterkaukreises, auf 15 Grad abgesenkt. Die Warmwasserbereitungsanlagen der Sanitärräume wurde geprüft und frei gegeben. In den Sportstätten kann ab sofort wieder warmes Wasser verwendet werden.
IMmobilien
Über ein umfassendes Immobilienportfolio werden Wärmeverbräuche mit dem Ziel einer Optimierung erfasst.  Die Gebäude der Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft sind inbegriffen. Ziel ist die signifikante Absenkung der Raumtemperatur nach Nutzungsart (Arbeit, kulturelle Veranstaltung, Sport, Vereinstreffen, etc.)
WEIHNACHTSBELEUCHTUNG
Zur Erhaltung der Identität und Attraktivität der Bad Nauheimer Innenstadt wird es Weihnachtsbeleuchtung, die zu 100 Prozent mit LED-Leuchtmitteln betrieben wird, geben. Die Leuchtzeit wird verkürzt und endet um 22 Uhr. In der Parkstraße und der Stresemannstraße werden, wie in den vergangenen Jahren auch, Tannenbäume aufgestellt, die von der Gesellschaft geschmückt werden können. Auch der Christkindlmarkt im Bereich Trinkkuranlage, Rosengarten und Dankeskirche wird in gewohnt stimmungsvoller Atmosphäre stattfinden. Die zusätzliche bunte Beleuchtung der Bäume am Alicegarten beziehungsweise an der Kiespromenade, am Schuckhardt-Brunnen und die Illumination des Alten Rathauses werden in diesem Jahr nicht installiert.

Zinslose Stundungen der Gewerbesteuer

Die sich enorm erhöhenden Energiepreise verursachen einen steigenden Druck auf die Zivilgesellschaft. Die von der Stadt Bad Nauheim getroffenen Sonderregelungen sollen diesen Druck reduzieren. Hier können Sie einen Antrag auf zinslose Stundungen der Gewerbesteuer stellen.

Antrag - Zinslose Stundung aufgrund der Auswirkungen der Energiekrise
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Wir helfen Ihnen gerne weiter

Norman Schwart | © Magistrat

Norman Schwart

Finanzverwaltung und Beteiligungsmanagement

+49 (0) 6032 343-254 +49 (0) 6032 343-336 norman.schwart@bad-nauheim.de Friedrichstraße 3/ Zimmer 2.04

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung

Energieeinsparverordnung des Bundes – verordnete Maßnahmen seit dem 1. September 2022

Maßnahmen in den Gebäuden der Stadt – seit 1. September 2022

  • Durchgangsbereiche (Flure und Foyers) werden nicht beheizt
  • Absenkung der Maximalraumtemperatur auf höchstens 19 Grad (mit Ausnahme von Kitas)
  • Keine Außenbeleuchtung von städtischen Gebäuden und Baudenkmälern

Maßnahmen im privaten Bereich – seit 1. September 2022

  • Keine Mindesttemperatur in Mietverträgen für Mieter:innen
  • Keine Beheizung privater Pools mit Strom oder Gas
  • Ladentüren dürfen nicht offen stehen bleiben
  • Absenkung der Maximalraumtemperatur in Arbeitsstätten

Mittelfristige Maßnahmen ab 1. Oktober 2022

  • Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, sind verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen
  • Gebäudeeigentümer werden zur Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen verpflichtet.
  • Gaszentralheizungssysteme müssen hydraulisch abgeglichen werden
  • Unternehmen sind verpflichtet wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen ist am 1. September 2022 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft. Zum 1. Oktober 2022 werden die mittelfristig wirksamen Maßnahmen in Kraft treten und die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von zwei Jahren regeln. Beide Verordnungen sind Teil des Energiesicherungspakets.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
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Deswegen sollten wir jetzt bewusst mit gas, strom und wasser umgehen 

Gas

Durch die Lieferreduzierung sind die Preise für den Gaseinkauf spürbar gestiegen und haben sich auf hohem Niveau eingependelt. Durch gut verhandelte Preise konnten die Stadtwerke Bad Nauheim die Preise stabil halten. Dies gilt nicht, sobald die Preisbindungsklausel der Vorlieferanten aufgehoben wird. 

Strom

Rund 15% des Strommixes in Deutschland wird durch erdgasbetriebene Turbinen erzeugt. Ein zügiger Ausbau der erneuerbaren Energiegewinnung kann dabei helfen, die Abhängigkeit von Gaslieferungen zu verringern.  Und vor allem: Strom sparen heißt gleichzeitig auch Gas sparen.  

Wasser

Die letzten Sommer waren warm und trocken. Das hat zu einem Absinken des Grundwasserpiegels geführt. Unser Vorlieferant hat dazu eine Trinkwasserampel eingeführt. Sie steht aktuell auf "GELB = Mäßige Grundwasserverfügbarkeit". Auch hier wollen wir bewusster sein.


Wir helfen Ihnen gerne weiter

Yuge Lei | © Magistrat

Yuge Lei

Nachhaltigkeit

+49 (0) 6032 343-249 +49 (0) 6032 343-69-249 yuge.lei@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Zimmer 1.07

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
und nach Vereinbarung