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Kommunale Wärmeplanung

für die Kurstadt Bad Nauheim

Kommunale Wärmeplanung

für die Kurstadt Bad Nauheim

Die Stadt Bad Nauheim erarbeitet für das gesamte Stadtgebiet eine kommunale Wärmeplanung (KWP). Damit kommt die Stadt Bad Nauheim ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung einer KWP nach. Gleichzeitig erfolgt die Stadt das Ziel einer nachhaltigen und klimaneutralen Flächenentwicklung als lebenswerte Stadt. Die KWP übernimmt sowohl eine übergeordnete strategische Funktion für die Gesamtstadt und dient zeitgleich als praxisorientierte, stadträumlich konkret steuernde Rolle für die anschließende Umsetzung. Dadurch wird ein Flickenteppich isolierter Maßnahmen vermieden.

 

Ergebnis der KWP ist ein strategischer Plan für das gesamte Stadtgebiet mit Eignungsgebieten für die zentrale und/oder dezentrale Wärmeversorgung. Es verortet die Potenziale zur Nutzung erneuerbaren Energieträger räumlich und unterstützt somit die Entscheidungsfindung bei energetischen Gebäudesanierungen. Dieser Plan dient als Grundlage für die zielgerichtete Erarbeitung konkreter Maßnahmen.   

 

Das Büro greenventory GmbH mit Sitz in Freiburg am Breisgau wurde mit der Erstellung der KWP beauftragt. Das beauftragte Büro hat bereits eine Vielzahl vergleichbarer Projekte für Kommunen organisiert und durchgeführt.

Im Wesentlichen lässt sich die kommunale Wärmeplanung (KWP) für die Stadt Bad Nauheim in vier Phasen gliedern:

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1. Bestandsanalyse: Eine Darstellung des aktuellen Wärmebedarfs und des Ist-Zustands der Wärmeversorgung.

2. Potenzialanalyse:  Ermittlung des zukünftigen Bedarfs und der Potenziale zur Wärmeerzeugung und -versorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für das gesamte Stadtgebiet auf der Quartiersebene.  Ebenso zentral ist die Ermittlung der Potenziale für eine gebäude- und prozess- bezogene Steigerung der Energieeffizienz typenbezogen aufzuzeigen.

3. Zielszenarien: Entwicklung eines treibhausgasneutralen-Szenarios für spätestens 2045 mit einem Zwischenziel für das Jahr 2030.

4. Kommunale Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog: Erarbeitung konkreter auch räumlich spezifizierter Handlungsstrategien, in denen erforderliche Maßnahmen zur Transformation der Wärmeinfrastruktur festgesetzt werden. Hier handelt es sich um mindestens fünf priorisierten Maßnahmen, die Bad Nauheim in Richtung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bringen sollen.

Fragen & Antworten

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein langfristiger, strategischer Prozess mit dem Ziel, eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Als Planungsinstrument auf kommunaler Ebene dient sie dazu, die am besten geeigneten Wärmetechnologien für das jeweilige Gebiet zu identifizieren. Dabei ersetzt die KWP jedoch nicht die gebäudescharfe Planung oder die individuellen Entscheidungen der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Was ist ein Wärmeplan?

Der Wärmeplan ist ein strategisches Konzept zur ganzheitlichen Planung von Wärmebedarf und die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene. Er dient dazu, eine treibhausgasneutrale, sichere und kostengünstige Wärmeversorgung sicherzustellen. Der Plan umfasst die Analyse der aktuellen Situation der Wärmeversorgung, die Ermittlung des zukünftigen Wärmebedarfs sowie die Identifizierung von Potenzialen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Diese werden zu einem lokalen Zielbild (Zielszenario) zusammengefügt. Daneben beinhaltet er die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen als erste Schritte zur Zielerreichung.

Gibt es verpflichtende Ergebnisse?

Der Wärmeplan dient als informeller und strategischer Fahrplan, der erste Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für die beteiligten Akteure liefert. Die Ergebnisse der Analysen können genutzt werden, um die kommunalen Planungen und Handlungen auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auszurichten. Die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des Wärmeplans dienen der Stadtverordnetenversammlung und den Verantwortlichen als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig und unter Berücksichtigung weiterer Entwicklungen überarbeitet und angepasst werden muss. Durch die Diskussion und Zusammenarbeit der Akteure wird der Wärmeplan fortlaufend verbessert und angepasst.

Wie ist der Zusammenhang zwischen GEG, BEG und kommunaler Wärmeplanung?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) ergänzen sich. Das GEG regelt in erster Linie die energetischen Anforderungen von Gebäuden, um in Deutschland bis zum Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die BEG unterstützt die energetische Gebäudesanierung finanziell. Die kommunale Wärmeplanung fokussiert sich auf die Wärmeversorgung auf städtischer oder regionaler Ebene.

Die Standards und Vorgaben, die im GEG festgelegt sind, setzen auf Gebäudeebene den regulatorischen Rahmen, sollen jedoch mit der Wärmeplanung verzahnt werden. Konkret wird gemäß § 71 Abs. 8 Satz 3 GEG in Neubauten in Neubaugebieten, für die der Bauantrag nach dem 01.01.2024 gestellt wurde, nur noch der Einbau von Heizsystemen mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien erlaubt. Durch die Erstellung einer Wärmeplanung allein werden diese Fristen nicht verkürzt.

Ab Mitte 2026 (Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) bzw. ab Mitte 2028 (Kommunen bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) müssen dann auch neu eingebaute Heizsysteme in Bestandsgebäuden und allen Neubauten den genannten Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen.

Generell gilt, dass alle bestehenden Heizanlagen unabhängig von der Gebietsausweisung und der Fristen weiterbetrieben und repariert werden dürfen. Die Regelungen aus dem GEG greifen erst, wenn ein Heizungstausch erforderlich ist.

Es besteht zwischen WPG und GEG eine mögliche direkte Verzahnung. Würde ein Gemeinde- oder Stadtrat beschließen sogenannte „Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffausbaugebieten“ gemäß § 71 Abs. 8 Satz 3 GEG bzw. § 71k Abs. 1 Nummer 1 GEG per gesonderter Satzung auszuweisen, dürften theoretisch ab vier Wochen nach dem Beschluss in diesen entsprechenden Gebieten nur neue Heizanlagen eingebaut werden dürfen, die den Mindestanteil von 65 Prozent erfüllen. Bestehende Heizanlagen in den entsprechenden Gebieten, die diese Vorgabe nicht erfüllen, dürfen repariert und weiter betrieben werden. Es ist wichtig zu betonen, dass im Rahmen dieser kommunalen Wärmeplanung keine Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffausbaugebiete ausgewiesen werden, sondern dies ausschließlich in einer gesonderten Satzung des Gemeinde- oder Stadtrats erfolgen kann.

Ab dem 01.01.2045 müssen sämtliche Heizsysteme zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Gemäß § 23 Abs. 4 WPG hat der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Erst ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Ausweisung von speziellen Ausbau- oder Eignungsgebieten bringt rechtliche Auswirkungen und Fristverkürzungen mit sich.

Welche Gebiete sind prinzipiell für den Bau von Wärmenetzen geeignet?

Im Zuge der Wärmeplanung werden „Eignungsgebiete“ identifiziert: Dabei handelt es sich um Gebiete, die für Wärmenetze grundsätzlich gut geeignet und weitere Planungsschritte sinnvoll sind.

Was bedeutet die Wärmeplanung für Anwohnerinnen und Anwohner?

Der kommunale Wärmeplan dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert mögliche Handlungsfelder für die Kommune. Dabei sind die im Wärmeplan ausgewiesenen Eignungsgebiete für Wärmenetze oder Einzelversorgungen sowie spezifische Maßnahmen als Orientierung und nicht als verpflichtende Anweisungen zu verstehen. Vielmehr dienen sie als Ausgangspunkt für weiterführende Überlegungen in der städtischen und energetischen Planung und sollten daher an den relevanten kommunalen Schnittstellen berücksichtigt werden.

Insbesondere bei der Entwicklung von Wärmenetzen, aber auch in Gebieten, die perspektivisch nicht für Wärmenetze geeignet sind, werden Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig informiert und eingebunden. So kann sichergestellt werden, dass die individuellen Entscheidungen zur Umstellung der Wärmeversorgung eines Gebäudes im Einklang mit der kommunalen Planung getroffen werden.

Ich bin Mieterin oder Mieter: Informieren Sie sich über etwaige geplante Maßnahmen und sprechen Sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter über mögliche Änderungen.

Ich bin Vermieterin oder Vermieter: Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des kommunalen Wärmeplans bei Sanierungen oder Neubauten. Analysieren Sie die Rentabilität der möglichen Handlungsoptionen auf Gebäudeebene, wie Sanierungen, die Installation einer Wärmepumpe, Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz im Hinblick auf die langfristige Wertsteigerung der Immobilie und mögliche Mietanpassungen. Achten Sie bei der Umsetzung von Sanierungen auf eine transparente Kommunikation und Absprache mit den Mieterinnen und Mietern, da diese mit temporären Unannehmlichkeiten und Kostensteigerungen einhergehen können.

Ich bin Gebäudeeigentümerin oder Gebäudeeigentümer: Prüfen Sie, ob sich Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet für Wärmenetze befindet. Falls ja, kontaktieren Sie die Stadtwerke Bad Nauheim (kwp@stadtwerke-bad-nauheim.de) oder andere potenzielle Wärmenetzbetreiber. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben, ob der Ausbau des Wärmenetzes in Ihrem Gebiet bereits geplant ist. Sollte Ihre Immobilie außerhalb eines der in diesem Wärmeplan aufgeführten Wärmenetzeignungsgebiete liegen, ist ein zeitnaher Anschluss an ein großflächiges Wärmenetz eher unwahrscheinlich. Es gibt allerdings zahlreiche alternative Maßnahmen, die Sie zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen ergreifen können. Durch erneuerbare Energien betriebene Heiztechnologien können dabei helfen, den Wärme- und Strombedarf Ihrer Immobilie nachhaltiger zu decken. Optionen sind beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe, die mit Luft, Erdwärmesonden oder -kollektoren betrieben wird, oder die Umstellung auf eine Biomasseheizung. Ebenso können Sie die Installation von Photovoltaikanlagen zur Deckung des Strombedarfs in Betracht ziehen. Prüfen Sie, welche energetischen Sanierungen zu einer besseren Energieeffizienz Ihres Gebäudes beitragen können. Bei umfassenden Sanierungen ist in der Regel die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfehlenswert, der Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Fassade, den Austausch der Fenster oder den hydraulischen Abgleich des Heizungssystems beinhaltet.

Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind eine weitere Option, die Energieeffizienz und den Wohnkomfort zu steigern.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können. Diese reichen von der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis hin zu möglichen kommunalen Programmen. Eine individuelle Energieberatung kann Ihnen darüber hinaus weitere, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Empfehlungen geben.

Ich bin Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer: Schließen Sie sich mit anderen Eigentümerinnen und Eigentümern innerhalb der Eigentümergemeinschaft Ihres Gebäudes zusammen und informieren Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung nach Handlungsoptionen.

In welchen Gebieten werden Wärmenetze ausgebaut?

Auf Grundlage der Eignungsgebiete werden in einem der Wärmeplanung nachgelagerten Schritt Ausbaupläne für Wärmenetzausbaugebiete erstellt, die neben der Wärmebedarfsdichte weitere Kriterien, wie die wirtschaftliche und ressourcenbedingte Umsetzbarkeit, mit einbeziehen.

Was ist der Nutzen einer Wärmeplanung?

Die Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung bietet zahlreiche Vorteile. Durch ein koordiniertes Zusammenspiel von Wärmeplanung, Quartierskonzepten und privaten Initiativen lässt sich eine kosteneffiziente Wärmewende realisieren, die Fehlinvestitionen vorbeugt und das Investitionsrisiko senkt. Durch die Eingrenzung des Suchraums für Investitionen in Wärmenetze wird zudem das Risiko minimiert.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer der LandesEnergieAgentur Hessen

Flyer der LandesEnergieAgentur Hessen
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Vergangene veranstaltungen

Öffentliche Informationsveranstaltung am 23.08.2025

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihr zahlreiches Erscheinen!

Am 23. August fand in der FilmBühne Bad Nauheim die öffentliche Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt. Im Mittelpunkt standen drei Impulsvorträge, die Einblicke in den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung gaben. Fachleute der greenventory GmbH, der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Bad Nauheim präsentierten zentrale Ergebnisse, berichteten über bereits umgesetzte Maßnahmen und skizzierten die nächsten Schritte hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Vielen Dank an unsere Referenten für ihre Beiträge!

Abschließend diskutierten Sie in einer Dialogrunde mit dem Experten‑Panel. Durch Ihre Fragen und Hinweise wurde der Austausch lebhaft, konstruktiv und inhaltlich bereichernd.

Agenda:

  1. Begrüßung
  2. Impulsvorträge zur Kommunalen Wärmeplanung:
    - Nicolai Müller, Projektleiter greenventory GmbH
    - Heiko Heinzel, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, Stadt Bad Nauheim
    - Dr. Thorsten Reichel, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Nauheim
  3. Dialogrunde
  4. Ausblick

Nicolai Müller

Heiko Heinzel

Dr. Thorsten Reichel

Vorträge:

Die Präsentationen der drei Impulsvorträge stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Impulsvortrag - Nicolai Müller, Projektleiter greenventory GmbH
1.8 MB
Impulsvortrag - Heiko Heinzel, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, Stadt Bad Nauheim
1.12 MB
Impulsvortrag - Dr. Thorsten Reichel, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Nauheim
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2. Stakeholder-Workshop am 25.03.2025

Am 25. März fand der zweite Workshop im Rahmen der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung statt – diesmal mit dem Schwerpunkt auf Maßnahmen für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Diskutiert wurden dabei erste Schritte zum Ausbau von Wärmenetzen in Eignungsgebiete ebenso wie Ansätze zur Kommunikation und Sensibilisierung rund um das Thema Gebäudesanierung.

In ähnlicher Runde wie bereits beim ersten Workshop wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen in einem regen und produktiven Austausch kommentiert, ergänzt und anschließend gemeinsam priorisiert.

Programm:

  1. Begrüßung und Ziele des heutigen Workshops
  2. Rückblick auf den bisherigen Beteiligungsprozess
  3. Vorstellung der Maßnahmen
  4. Gruppenarbeit: Konkretisierung und Priorisierung der Maßnahmen
  5. Abschluss und Ausblick
Maßnahmen Kommunale Wärmeplanung | 2. Stakeholder-Workshop
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1. Stakeholder Workshop am 10.12.2024

Am 10. Dezember versammelten sich rund 20 Vertreter:innen der Stadtwerke, Großverbraucher, Stadt- und Kreisverwaltung, der Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft, der Kleinsiedlungs- und Wohnungsbau-Genossenschaft Bad Nauheim sowie des Vereins Haus und Grund Bad Nauheim im Großen Saal der Trinkkuranlage zum ersten Stakeholder-Workshop im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung für die Kurstadt Bad Nauheim.

Der Workshop diente dazu, die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse vorzustellen. Im Anschluss wurden die vorgeschlagenen Eignungsgebiete für eine Fernwärmeversorgung in Kleingruppenarbeiten diskutiert und Ideen ausgetauscht. Diese Diskussionen sollen als Grundlage für die Weiterentwicklung der Eignungsgebiete dienen.

Programm:

  1. Begrüßung und Ziele des heutigen Workshops
  2. Erwartungsmanagement
  3. Zwischenergebnisse der Wärmeplanung
  4. Gruppenarbeit zu den Eignungsgebieten
  5. Offenes Plenum
  6. Ausblick und Schlusswort
Ergebnisse Bestands- und Potentialanalyse | 1. Stakeholder-Workschop
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Wir helfen Ihnen gerne weiter

Rocίo Herrera

Rocίo Herrera

Wirtschaftsförderung und Flächenmanagement

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Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
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