Die ambulante Vorsorgeleistung bzw. Badekur hilft Ihnen in vielerlei Form. Sie schützt präventiv vor Krankheiten, lindert Beschwerden und verhindert deren Verschlimmerung oder heilt bestehende Leiden.
Nachdem Sie mit Ihrem Hausarzt eine ambulante Badekur beantragt haben, wählen Sie die behandelnde Klinik und Ihre Unterkunft selbst aus. Während Ihres Aufenthalts bei uns, werden Sie von einem ortsansässigen Badearzt fachmännisch betreut und erhalten einen individuellen Behandlungsplan. Ambulante Badekuren sind auch direkt in den Kliniken möglich.
Im Rahmen einer ambulanten Badekur als Vorsorgeleistung werden in Bad Nauheim Sole-Wannenbäder angeboten. In der Physiotherapiepraxis „Ars Vitae“ von Eva Bertels können Sie diese in Anspruch nehmen.
Was Sie dafür tun müssen:
Nach der Beantragung der Ambulanten Badekur und ihrer Genehmigung melden Sie sich im Ärztehaus am Park in Bad Nauheim, um Ihren individuellen Therapieplan abzustimmen.
1. Antrag stellen
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arzt, der die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellt und mit Ihnen zusammen den Antrag auf „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß §23 Abs. 2 SGB V“ stellt.
Tipp: Warten Sie den Bewilligungsbescheid ab, wenn Leistungen der Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen werden sollen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann Einspruch eingelegt werden. Bei der Wahl des Kurorts besteht Wunsch- und Wahlrecht.
2. Wer bezahlt die Kur?
Ist die medizinische Notwendigkeit einer Kur festgestellt, werden die Kosten von den zuständigen Kostenträgern anteilig übernommen. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie 90 Prozent der Kurmittelkosten. Die übrigen Kosten (z.B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) wird von den meisten Krankenkassen pauschal mit maximal 16 Euro bezuschusst. Auf eigene Kosten ist der Kuraufenthalt jederzeit möglich.
3. Wo wird eine Kur beantragt?
4. Wann geht es los?
Ist der Antrag durch eine der genannten Stellen bewilligt, sollten Sie die Kur innerhalb der nächsten vier Monate antreten, ansonsten verfällt Ihr Anspruch hierauf.
5. Termin beim Badearzt im Kurort
Machen Sie vor Ihrer Anreise einen Termin mit einem Bad Nauheimer Badearzt aus, um Ihren individuellen Behandlungsplan festzulegen. Es erfolgen während Ihres Aufenthalts eine Eingangs-, Zwischen- und Abschlussuntersuchung durch den Badearzt.