Haushaltspläne, Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Gesamtabschlüsse
Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 26. September 2024 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung von der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises steht noch aus.
Über den interaktiven Haushaltsplan haben Sie die Möglichkeit sich einen Überblick über den Haushaltsplan 2025 zu verschaffen.
Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 21. September 2023 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 7. Dezember 2023 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat am 2. Februar 2024 die aufsichtsbehördliche Genehmigung ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Die 1. Nachtragssatzung inkl. Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 19. September 2024 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 26. November 2024 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat am 12. Dezember 2024 die aufsichtsbehördliche Genehmigung ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Über den interaktiven Haushaltsplan haben Sie die Möglichkeit sich einen Überblick über den 1. Nachtragsplan 2024 zu verschaffen.
Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 15. September 2022 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 8. Dezember 2022 beschlossen. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 02. März 2023 von der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Die 1. Nachtragssatzung inkl. Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 21. September 2023 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 7. Dezember 2023 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat am 1. Februar 2024 die aufsichtsbehördliche Genehmigung ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Über den interaktiven Haushaltsplan haben Sie die Möglichkeit sich einen Überblick über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 zu verschaffen.
Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 21. September 2021 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 9. Dezember 2021 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat am 7. März 2022 die aufsichtsbehördliche Genehmigung ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Die 1. Nachtragssatzung inkl. Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 24. Mai 2022 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 30. Juni 2022 beschlossen. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 12. Juli 2022 von der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Die 2. Nachtragssatzung inkl. Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 15. September 2022 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 8. Dezember 2022 beschlossen. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 28. Februar 2023 von der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Über den interaktiven Haushaltsplan haben Sie die Möglichkeit sich einen Überblick über den beschlossenen Haushaltsplan 2022 inkl. 2. Nachtragsplan 2022 zu verschaffen.
Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 17. September 2020 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 3. Dezember 2020 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat am 8. März 2021 die aufsichtsbehördliche Genehmigung ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Die 1. Nachtragssatzung inkl. Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 21. September 2021 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 9. Dezember 2021 beschlossen. Dieser kann im interaktiven Haushaltsplan über das Haushaltsjahr 2022 (Vorjahr) eingesehen werden. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 7. März 2022 von der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019/2020 wurden am 13. September 2018 durch den Ersten Stadtrat und Kämmerer Herr Krank in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 6. Dezember 2018 beschlossen. Die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgte am 20. März 2019 durch die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises.
Die erste Nachtragshaushaltssatzung und der erste Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 wurden am 5. Dezember 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat am 27. Februar 2020 die aufsichtsbehördliche Genehmigung ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Die zweite Nachtragshaushaltssatzung und der zweite Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 wurden am 3. Dezember 2020 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises erfolgte am 24. Februar 2021 ohne Auflagen und Bedingungen.
Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan sowie die Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts für die Haushaltsjahre 2017/2018 wurden am 15. September 2016 durch die Erste Stadträtin und Kämmerin Frau Nell-Düvel in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 8. Dezember 2016 beschlossen. Am 6. April 2017 erfolgte die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2017 durch die Kommunalaufsicht.
Die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2018 sowie für die 1. Nachtragshaushaltssatzung inkl. 1. Nachtragshaushaltsplan 2017/2018 erfolgte am 29. März 2018. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung inkl. 2. Nachtragshaushaltsplan 2017/2018 wurde am 20. März 2019 vom Landrat des Wetteraukreises genehmigt.
Die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan sowie die Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts für die Haushaltsjahre 2015/2016 wurden am 18. September 2014 durch die Erste Stadträtin und Kämmerin Frau Nell-Düvel in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 26. März 2015 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 am 18. Juni 2015 genehmigt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 25. April 2016 mit Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015/2016 genehmigt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan sowie das Konsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2014 wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013 beschlossen. Die Genehmigung des Haushaltsplans 2014 wurde am 22. Januar 2015 durch die Kommunalaufsicht versagt.
Im Rahmen der Umstellung der Haushaltswirtschaft der Stadt auf die Rechnungslegung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zum 01.01.2007 hat die Stadt Bad Nauheim erstmalig eine vollständige Darstellung des Vermögens und der Schulden mit der am 25. März 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und vom Fachdienst Revision des Wetteraukreises testierten Eröffnungsbilanz vorgelegt.
Mit einer kontinuierlichen Rechnungslegung kann die zukünftige Vermögensentwicklung verlässlich dokumentiert werden und die umfassende Darstellung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch sowie der Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt als zentrales Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument die politische Steuerung auf kommunaler Ebene stärken.
Mit einer Eigenkapitalquote von 42,90 % (rd. 83 Mio. €) bei einer Bilanzsumme von rd. 195 Mio. € ist die wirtschaftliche Substanz der Stadt Bad Nauheim zum 01.01.2007 als „gut“ bewertet.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 23. April 2024 vom Magistrat beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 25. April 2023 vom Magistrat beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 3. Mai 2022 vom Magistrat beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 20. April 2021 vom Magistrat beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 21. April 2020 per Eilentscheid gemäß § 70 Abs. 3 HGO beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
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Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 16. April 2019 vom Magistrat beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
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Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 24.04.2018 vom Magistrat beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 11.07.2017 vom Magistrat beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 14.02.2017 vom Magistrat beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 wurde am 13.09.2016 vom Magistrat beschlossen.
Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
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Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2013 wurde am 23.11.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Dem Magistrat wurde für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2012 wurde am 08.12.2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Dem Magistrat wurde für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.
Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2011 wurde am 08.12.2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Dem Magistrat wurde für das Jahr 2011 Entlastung erteilt.
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Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Der Jahresabschluss hat fünf Bestandteile:
Ergänzend sind ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Verbindlichkeitenübersicht zu erstellen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2010 wurde am 25.10.2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Dem Magistrat wurde für das Jahr 2010 Entlastung erteilt.
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Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Der Jahresabschluss hat fünf Bestandteile:
Ergänzend sind ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Verbindlichkeitenübersicht zu erstellen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2009 wurde am 25.10.2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Dem Magistrat wurde für das Jahr 2009 Entlastung erteilt.
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Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Der Jahresabschluss hat fünf Bestandteile:
Ergänzend sind ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Verbindlichkeitenübersicht zu erstellen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2008 wurde am 25.10.2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Dem Magistrat wurde für das Jahr 2008 Entlastung erteilt.
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Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Der Jahresabschluss hat fünf Bestandteile:
Der Jahresabschluss 2007 wurde am 03.07.2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Dem Magistrat wurde für das Jahr 2007 Entlastung erteilt.
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Der Gesamtabschluss als Pendant des handelsrechtlichen Konzernabschlusses führt die Kernverwaltung mit ihren Tochtergesellschaften unter der Leitung der Stadt als Konzernmutter zusammen. Damit wird ein Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzern gegeben und eine Transparenz geschaffen, als ob es sich um eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit handeln würde.
Die Gesellschaften Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH, der Eigenbetrieb Hochwaldkrankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim, die Bad Nauheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH, die Musikschule Bad Nauheim gGmbH, der Zweckverband Schwimmbad Bad Nauheim - Friedberg, die Gemeinnützige WAUS GmbH i.L., die Ekom 21 - KGRZ Hessen und der Wasserverband Nidda wurden dabei einbezogen.
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 22.05.2018 vom Magistrat beschlossen. Die Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises steht noch aus.
Zur Einsichtnahme steht Ihnen die angefügte pdf-Datei zur Verfügung.