Rathaus von Bad Nauheim | © Magistrat

Wohnungsstatus

Änderung

Änderung des Wohnungsstatus in Bad Nauheim

Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Einwohnerin bzw. des Einwohners. Hauptwohnung einer verheirateten Einwohnerin bzw. eines verheirateten Einwohners, die/der nicht dauernd getrennt von ihrer/seiner Familie lebt, ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie.

In Zweifelsfällen ist die vorwiegend genutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin bzw. des Einwohners, liegt. Die Einwohnerin bzw. der Einwohner, hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen sie/er hat und welche die Hauptwohnung ist. Sie/Er hat der Meldebehörde jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen, wenn sich die zeitlichen Benutzungsverhältnisse geändert haben. In diesem Fall ist von der/dem Meldepflichtigen eine Erklärung abzugeben.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht derjenigen/demjenigen, deren/dessen Wohnung diese Personen nutzen. Für Personen, für die eine Pflege- oder Betreuungsperson bestellt ist, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die entsprechende Bestellung oder auch Gerichtsbeschluss ist mitzubringen. Grundsätzlich ist die Erklärung persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.

Benötigte Unterlagen

  • Im Bürgerbüro wird ein besonderer Vordruck bei der Vorsprache ausgefüllt.
  • Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
    insbesondere den Personalausweis, wegen einer evtl. Anschriftenänderung mitbringen

online-Beantragung

Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.

Kosten

  • 1 € für das Formular

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Das Bürgerbüro bietet Ihnen im Rathaus einen zentralen Service von A - Z, ohne lange Wege.

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Bürgerbüro Bad Nauheim

+49 (0) 6032 343-400 +49 (0) 6032 343-410 buergerbuero@bad-nauheim.de Parkstraße 36-38/ Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen,
um Wartezeiten zu vermeiden:

 

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Dienstleistungen

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